Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 786/2013 vom 11.11.2013

Leitlinien der EU-Kommission zur Förderung erneuerbarer Energien

Energiekommissar Günther Oettinger hat eine neue Mitteilung vorgestellt, die wichtige Grundsätze für die EU-Kommission bei der Prüfung staatlicher Interventionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, Kapazitätsmechanismen oder nachfrageseitigen Maßnahmen aufstellt. Der EU-Kommissar plädiert für ein Ende des deutschen EEG-Einspeisemodells und für einen stärker marktorientierten Ansatz, etwa durch die Einführung fester Einspeiseprämien. Diese sollen technologiespezifisch sein. Von rückwirkenden Eingriffen in das Fördersystem rät er ab. Bevor man die Bereitstellung zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten über weitere Subventionen fördert, könne man über Anreize zum Stromverbrauch außerhalb der Spitzenzeiten nachdenken. Aus kommunaler Sicht ist ein marktbasierter Ansatz bei der künftigen EEG-Förderung richtig. Die Erneuerbaren müssen schrittweise an den Markt herangeführt und langfristig allein dort bestehen können, ohne dass dabei bereits getätigte Investitionen von Kommunen und Bürgern nachträglich entwertet werden.

Die erneuerbaren Energien sollen danach auf stabile, transparente, glaubwürdige, kosteneffiziente und marktintegrierende Weise gefördert werden. Die Leitlinien zielen auf ein Auslaufen der staatlich garantierten Einspeisetarife für erneuerbare Energien, wie in Deutschland, ab. Die Förderung erneuerbarer Energien soll sich stattdessen stärker am Markt orientieren. Oettinger schlug in dem Zusammenhang vor, Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien durch Prämien zu ersetzen, die Erzeugern Anreize bieten, sich auf Marktentwicklungen einzustellen und die darauf abzielen, die Förderung mit der Zeit ganz einzustellen.

Die Marktprämien sollen den Stromerzeugern einen bestimmten niedrigen Aufschlag auf den Börsenstrompreis garantieren. Mit zunehmender Reife sollten die Technologien allmählich den Marktpreisen ausgesetzt werden. Die Prämien sollten technologiespezifisch sein. Offshore-Wind etwa müsse für einige Zeit eine höhere Vergütung erhalten als Onshore-Wind, da die Technik sonst keine Chance habe. Die Förderregelungen müssten auf sinkende Erzeugungskosten flexibel reagieren können und degressiv gestaltet sein. Dabei müssten rückwirkende Änderungen vorhandener Förderregelungen vermieden werden, da sie das Vertrauen der Investoren beschädigen und einen Rückgang der Investitionen in den Sektor bewirken. Es soll demnach Bestandsschutz für Investoren in Solaranlagen oder Windräder geben.

Bei den Förderregeln für erneuerbare Energien fordert die Kommission eine bessere Abstimmung der nationalen Strategien mit den anderen Staaten, damit Energiepreise und Steuern für die Verbraucher niedrig gehalten werden können.

Die Kommission spricht sich weiterhin dafür aus, konventionelle Kraftwerke als sog. Kaltreserve zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zur Verfügung zu stellen. Bevor man allerdings darüber nachdenke, sog. Kapazitätsmärkte einzuführen, die die Bereithaltung der Kraftwerkskapazität entlohnen und durch eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden, sollten die Mitgliedstaaten zunächst die Ursachen für die unzureichende Erzeugung analysieren und nach anderen Lösungen suchen. Oettinger schlug mehr Flexibilität auf der Nachfrageseite vor, etwa indem die Bürger durch gestaffelte Stromtarife dazu bewegt werden, ihren Energieverbrauch außerhalb der Spitzenzeiten zu decken. Dies senke automatisch den Bedarf an Reservekapazitäten. Wenn überhaupt, sollten Reservekapazitätsmechanismen nicht nur auf den nationalen Markt ausgerichtet sein, sondern die europäische Perspektive einbeziehen.

Die Mitteilung ist kein verbindlicher Rechtsakt. Die Kommission wird allerdings prüfen, ob sie Rechtsinstrumente vorschlagen soll, damit diese Grundsätze in vollem Umfang angewandt werden. Der neuen Bundesregierung rät Oettinger, bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Leitlinien Rechnung zu tragen. Andernfalls könnte sich die Kommission „noch mal einschalten“ und ein Beihilfeverfahren gegen das EEG als Ganzes anstrengen.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht wird der Ansatz unterstützt, bei der Förderung der erneuerbaren Energien künftig stärker auf marktwirtschaftliche Instrumente zu setzen. Die künftige Bundesregierung ist gefordert, umgehend die nötigen Weichen für eine grundlegende Reform des EEG zu stellen. Die erneuerbaren Energien müssen sich künftig stärker am Bedarf orientieren und mehr Verantwortung für Versorgungssicherheit und Stabilität der Netze übernehmen. Die Förderung muss zudem stärker den Netzzugang und auch die regionale Verteilung berücksichtigen. Sie sollte daran gekoppelt werden, dass die Energie auch tatsächlich abtransportiert werden kann.

Hier sollte die Mitverantwortung der Produzenten für den Abtransport der Energie und die Vermarktung eine stärkere Rolle einnehmen. Um das Vertrauen und die Planungssicherheit der Anlagenbetreiber und Investoren nicht nachhaltig zu gefährden, muss auf rückwirkende Eingriffe verzichtet werden. Zudem müssen zügig klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung von neuen, flexiblen Reservekraftwerken geschaffen werden, um die Versorgungssicherheit langfristig sicherzustellen.

Az.: II/3 811-00/8

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