Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 174/2016 vom 26.01.2016

Leitfaden zur Verwendung von DIN-Normen bei Vergabeverfahren

Zur „Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ist kürzlich ein Praxisleitfaden veröffentlicht worden. Dieser entstand im Rahmen eines Projektes, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wurde. Der Leitfaden soll öffentlichen Auftraggebern eine praxisnahe Hilfestellung zur rechtssicheren Verwendung der DIN-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe geben.

Durch Dienstleistungsnormen werden insbesondere die Anforderungen an die organisatorischen Abläufe, die verwendeten Mittel und die für die Dienstleistung notwendigen Qualifikationen festgelegt. Dies vereinfacht den Vergabestellen die Formulierung von Ausschreibungen. Vor allem aber trägt die durch Dienstleistungsnormen erreichte Standardisierung zur Qualitätssicherung sowie zur Transparenz der Vergabeentscheidung bei. Die rechtssichere Verwendung der DIN-Normen setze aber, so der Leitfaden, die Beachtung der Anforderungen des deutschen und europäischen Vergaberechts voraus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, finden sich im Leitfaden neben grundlegenden Informationen auch Hinweise, Praxisbeispiele und eine Checkliste.

Den Leitfaden kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nadl/praxisleitfaden-97092

Az.: 21.1.4.13

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