Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 508/2022 vom 03.08.2022

Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) - Vergabe von Architektenleistungen

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat gemeinsam mit weiteren Berufs- und Fachverbänden (u.a. BDA, BDB, BDIA) einen neuen „Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) – Vergabe von Architektenleistungen“ veröffentlicht. Motivation für diesen Leitfaden ist die von öffentlichen Auftraggebern sowie Architekt­innen und Architekten gemeinschaftlich getragene Verantwortung für ein qualitätsvolles Weiterbauen in Städten, Landkreisen und Gemeinden.

Die kommunalen Spitzenverbände waren in die Erarbeitung des Leitfadens eingebunden und haben im Ergebnis die Veröffentlichung unterstützt (wenngleich sie ausdrücklich nicht als Herausgeber fungieren). Die inhaltlichen Hinweise sollen eine Orientierung zur Anwendung der Vergabeverordnung geben, wobei selbstverständlich eine Einzelfallentscheidung über das konkrete Vergabeverfahren zu treffen ist. Die Publikation kann nach Login im Mitgliederbereich im Intranet unter Fachinformation/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Vergabe heruntergeladen werden.

Az.: 21.1.4.6-001/003 we

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