Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 541/2019 vom 14.10.2019

Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Software

Das Umweltbundesamt hat einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software herausgegeben. Wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird, hängt auch von der Software ab. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss. Der Leitfaden enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können.

In dem Forschungsprojekt „Entwicklung und Anwendung von Bewertungsgrundlagen für ressourceneffiziente Software unter Berücksichtigung bestehender Methodik“ des Umweltbundesamtes (UBA 2018) wurde eine Bewertungsmethodik entwickelt, anhand derer der Energiebedarf, die Inanspruchnahme von Hardware-Ressourcen sowie weitere umweltbezogene Eigenschaften von Softwareprodukten ermittelt werden können.

Der Vergleich verschiedener Softwareprodukte mit gleicher Funktionalität macht deutlich, dass es teils erhebliche Unterschiede zwischen den Produkten gibt. Das Forschungsprojekt hat aufgezeigt, dass beispielsweise der Energiebedarf für die Ausführung eines standardisierten Nutzungsszenarios bei untersuchten Fallbeispielen um einen Faktor von bis zu vier variieren kann. D. h. ein ineffizient programmiertes Softwareprodukt verbraucht viermal so viel Energie wie ein effizienter programmiertes Softwareprodukt.

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen außerdem, dass es auch bei der Hardwareeffizienz (bezogen auf Prozessorauslastung, Arbeitsspeicher, Permanentspeicher, Datenübertragung) erkennbare Unterschiede zwischen den Softwareprodukten gibt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund relevant, dass die übermäßige Beanspruchung von Hardware dazu führt, dass die Programmausführung zu lange dauert und Unternehmen, öffentliche Verwaltungen aber auch Privatpersonen diese vermeintlich langsame Hardware ausmustern und durch neue, schnellere Hardware ersetzen. Weitere Bewertungskriterien betreffen die Nutzungsautonomie und Anwendungsfreundlichkeit einer Software, die letztlich auf deren mögliche Nutzungsdauer Einfluss haben.

Ausgehend von dem im oben genannten Forschungsprojekt entwickelten Kriterienkatalog mit insgesamt 25 Kriterien und 76 Indikatoren zur Überprüfung der Umweltauswirkung von Softwareprodukten wurde für diesen Beschaffungsleitfaden ein vereinfachter und reduzierter Kriterienkatalog mit 13 Kriterien und 32 Unterkriterien entwickelt, der sich für die Beschaffung von Software eignet. Die Kriterien dienen dazu, nachhaltige Software zu erkennen und zu entwickeln.

Der Kriterienkatalog kann sowohl bei der Beschaffung fertiger Standardsoftware angewendet werden als auch bei der Beauftragung einer Software-Entwicklung. Bei der Entwicklung kann die Software durch die iterative Überprüfung der Kriterien kontinuierlich verbessert und effizienter werden. Bei der Beschaffung von Software sollten die durch die Kriterien beschriebenen Software-Eigenschaften bei den Anbietern abgefragt und bei der Beauftragung von Programmierleistungen durch die Vertragsbedingungen eingefordert werden.

Der vorliegende Leitfaden zur öffentlichen Beschaffung von umweltfreundlicher Software richtet sich an Beschaffungsstellen und erläutert den Kriterienkatalog für nachhaltige Software sowie die Möglichkeiten, diesen bei Ausschreibungen einzusetzen. Der Leitfaden unterstützt damit die Erstellung einer umweltbezogenen Leistungsbeschreibung für energie- und ressourceneffiziente Softwareprodukte. Weitere Qualitätskriterien, die über die umweltbezogenen Anforderungen hinausgehen, wie beispielsweise die Orientierung an der Norm ISO/IEC 25000 („System und Software-Engineering-Qualitätskriterien und Bewertung von System- und Softwareprodukten (SQuaRE)“), die Anwendung des Softwareentwicklungsmodells des Bundesinnenministeriums („V-Modell XT“), Beachtung der gesetzlichen Grundlagen für die Barrierefreiheit oder der Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die für die vollständige Leistungsbeschreibung erforderlich sind, werden im Leitfaden hingegen nicht behandelt.

Der Leitfaden kann als PDF heruntergeladen werden unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-06-19_texte_62-2019leitfaden_beschaffung_umweltfreundliche_software.pdf

Az.: 21.1.4.1-001/002 we

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