Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 240/2009 vom 07.04.2009

Leitfaden zur gerichtlichen Durchsetzung des Beihilfenrechts

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden für die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften durch die einzelstaatlichen Gerichte veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieses Leitfadens stehen vor einzelstaatlichen Gerichten erhobene Klagen auf Rückforderung rechtswidriger Beihilfen, Erlass einstweiliger Anordnungen bzw. Schadenersatz. In dem Leitfaden wird ferner erläutert, wie einzelstaatliche Gerichte die Kommission um beihilfebezogene Informationen und Stellungnahmen ersuchen können. Die Kommission betont, dass der Leitfaden auch potenziellen Klägern als Orientierungshilfe dienen soll. Von diesen Klagen potenzieller Wettbewerber vor nationalen Gerichten können unter anderem die Städte und Gemeinden als Beihilfen gewährende Stellen direkt betroffen sein.

Dies betrifft im Einzelnen Klagen von Wettbewerbern mit den nachfolgend genannten Zielen:

- Verhinderung der Auszahlung rechtswidriger Beihilfen,

- Rückforderung rechtswidriger Beihilfen (ungeachtet der Frage der Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt),

- Zahlung von Rechtswidrigkeitszinsen,

- Schadenersatz für Mitwerber und sonstige Dritte und

- einstweilige Maßnahmen gegen rechtswidrige Beihilfen.

Hintergrund:

Gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag dürfen die Mitgliedstaaten Beihilfemaßnahmen nicht durchführen, bevor sie von der Kommission genehmigt wurden. Dieses Durchführungsverbot hat in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung, so dass Personen, die durch rechtswidrige Beihilfen geschädigt werden, vor einzelstaatlichen Gerichten Klage erheben können. In der Bekanntmachung wird u. a. erläutert, welche rechtlichen Konsequenzen die Verletzung des Durchführungsverbots haben kann. Dazu gehören die Rückzahlung der rechtswidrigen Beihilfen, Schadenersatzzahlungen, einstweilige Anordnungen sowie die Zahlung von Zinsen.

Gemäß der Bekanntmachung haben die einzelstaatlichen Gerichte fortan auch die Möglichkeit, die Kommission um beihilfebezogene Informationen sowie um Stellungnahmen zur Anwendung der Beihilfevorschriften zu ersuchen. Diese beiden Konsultationsmöglichkeiten lehnen sich an die Zusammenarbeit im Kartellbereich an.

Die neue Bekanntmachung ist das Ergebnis einer umfassenden Überarbeitung der Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Gerichten aus dem Jahr 1995 und berücksichtigt die rechtlichen Entwicklungen und die Rechtsprechung aus jüngerer Zeit. Zugleich trägt sie den Schlussfolgerungen einer eingehenden Studie über die Durchsetzung des Beihilfenrechts auf einzelstaatlicher Ebene aus dem Jahr 2006 Rechnung. Darin wurde festgestellt, dass sich zwar die Zahl der beihilfebezogenen Rechtsstreitigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten erhöht hatte, aber die Zahl der Klagen zur Anfechtung rechtswidriger Beihilfen nach wie vor vergleichsweise gering war.

Die Bekanntmachung kann in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der folgenden Website der Kommission aufgerufen werden:

ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/rules.html

Az.: II/3 810-06

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