Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 386/2013 vom 14.05.2013

Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in NRW

In Nordrhein-Westfalen wurden im Mittel der letzten 3 Jahre pro Tag rund 10 Hektar Freifläche für den Siedlungs- und Verkehrswegebau beansprucht. Einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen kann die Reaktivierung von Brachflächen durch das sogenannte „Flächenrecycling“ leisten. Es ist allerdings offen, wie die Wiedernutzung von Brachflächen als Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu quantifizieren ist. Insbesondere fehlen bisher Angaben zur Anzahl, Lage und Größe von Brachflächen. Daher hat das LANUV in einem Pilotvorhaben1) eine Methode zur Erhebung von Brachflächen entwickeln lassen.

Anhand von Luftbildauswertungen wurden Brachflächen mit und ohne Gebäudebestand erfasst. Brachflächen ohne Gebäudebestand sind dabei u.a. durch versiegelte Flächen oder Schotterflächen, Fundamentreste oder Vorkommen von Ruderalvegetation erkennbar. Brachflächen mit Gebäudebestand sind in Luftbildern  u.a. durch Schäden am Gebäude, insbesondere am Dach, Vorkommen von Spontanvegetation an Weg- und Gebäuderändern oder leere Betriebsparkplätze zu identifizieren.

Das Vorhaben lieferte in den Pilotgebieten (Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Kreis Steinfurt) folgende wesentliche Ergebnisse:

  • Die Luftbildauswertung ist unter Hinzuziehung weiterer Quellen (z.B. Altlasten- oder Gewerbekataster) und einer  abschließenden Verifizierung der Ergebnisse durch ortskundige Fachleute eine geeignete Methode zur Erhebung von Brachflächen.
  • Für den überwiegenden Teil (70 — 90 %) der ermittelten Brachflächen in den Pilot­gebieten bestehen Hinweise auf Altlasten.
  • Altlasten haben sich als wesentliche Hemmnisse bei der Flächenentwicklung heraus­gestellt.

Die durchgeführten Arbeiten liefern für die untersuchten Pilotgebiete bereits verbesserte Informationen über den Beitrag des Flächenrecyclings zur Begrenzung der Freiflächen­inanspruchnahme. Die Erhebungen sollen in weiteren Gemeinden des Landes unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse fortgeführt und die Methode in einem Leitfaden dokumentiert werden.

Der PZU-Abschlussbericht kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abgerufen werden. Die Erhebungen sollen in weiteren Gemeinden des Landes unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse fortgeführt und die Methode in einem Leitfaden dokumentiert werden. Bei der Auswahl geeigneter Kommunen sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • In den o.g. Pilotgebieten Gelsenkirchen, Mönchengladbach und Kreis Steinfurt werden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt.
  • Durch das recht umfassende Siedlungsflächen- und Gewerbeflächenmonitoring im Gebiet des RVR wird auf weitere Pilotkommunen in dessen Bereich verzichtet (Ergebnis der Besprechung am 20.03.).
  • Die Auswahl von Untersuchungsgebieten (Kommunen) in dem geplanten LANUV-Folgenprojekt sollte sich insbesondere auf Regionen von NRW konzentrieren, die in dem PZU-Vorhaben nicht betrachtet wurden und die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit einem strukturellen Wandel unterlagen. Diese Kriterien treffen z.B. auf Regionen in Ostwestfalen, im Bergischen Land oder in Südwestfalen zu (siehe Kap. 7.3 aus dem PZU-Abschlussbericht).
  • Für die weiteren Untersuchungsgebiete werden folgende Daten- und Kartengrundlagen benötigt (siehe Kap. 3 aus PZU-Bericht):
    - digitale Luftbilder in mindestens 2 Zeitschnitten zur Erhebung der Brachflächen mit und ohne Gebäudebestand
    - DGK im Maßstab 1 : 5.000 als topographische Kartengrundlage
    - Kataster für Altstandorte und Altablagerungen mit einer möglichst vollständigen Erhebung aller Flächen
    - möglichst Gewerbeflächenkataster
    - ggf. Realnutzungskartierungen

Zur Vorbereitung des Folgeprojektes können sich geeignete und interessierte Kommunen bis zum 23. Mai 2013 bei der Geschäftsstelle per E-Mail (alexandra.kulesa@kommunen-in-nrw.de) melden.

Az.: II/1 615-09

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