Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 548/2003 vom 08.07.2003

Leitfaden zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

- Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit - ist ein Grundsatz, der seit langem rechtlich verankert, nicht jedoch in der Praxis verwirklicht ist.

Die Europäische Union und die Bundesregierung haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, jegliche Art von Ungleichbehandlung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und die Durchsetzung des Prinzips der Entgeltgleichheit voranzubringen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Arbeitshilfe für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften erstellt, die einen Überblick über die einschlägigen Rechtsnormen gibt, den Nachweis von Entgeltdiskriminierung erbringt und Strategien zur Entgeltgleichheit aufzeigt. Der Leitfaden zeigt Schritte zur Prüfung und Durchsetzung von Entgeltgleichheit auf und nennt Arbeitshilfen und Instrumente.

Darüber hinaus liegt eine Dokumentation der Internationalen Konferenz - Equal Pay - vor, die das BMFSFJ in Zusammenarbeit mit den Partnerländern Niederlande, Irland und Österreich sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund und ver.di im Juni 2002 durchgeführt hat.

Der -Leitfaden zur Anwendung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit- sowie die Dokumentation der Internationalen Konferenz - Equal Pay - sind kostenlos unter der folgenden Adresse bei der Broschürenstelle des BMFSFJ erhältlich: Postfach 20 15 51, 53145 Bonn, broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de.


Az.: I/2 042-05-3

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