Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 595/1998 vom 05.11.1998

Leitfaden zur Direktwahl hauptamtlicher Bürgermeister

Das Ministerium für Inneres und Justiz hat einen Leitfaden für alle diejenigen, die Bürgermeisterin oder Bürgermeister wählen oder selbst zur Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister 1999 kandidieren wollen, erarbeitet. Der jetzt vorgestellte "Leitfaden" soll allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im neuen System der Kommunalverfassung erleichtern. Deshalb gibt die Broschüre nicht nur einen Überblick über die Rechtsstellung des hauptamtlichen Bürgermeisters, sondern erläutert auch die gesetzlichen Regelungen seiner Wahl. Den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen wird die Broschüre übersandt. Darüber hinaus kann sie ab Mitte Oktober auch unter http:www.im.nrw.de von den Internet-Seiten des Ministeriums abgerufen oder per Post beim Ministerium für Inneres und Justiz angefordert werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium für Inneres und Justiz – Bereich Inneres – (Tel.: 0211/871-2300).

Az.: I/2 024-50

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