Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 114/2010 vom 08.02.2010

Leitfaden zum Lärmschutz bei Volksfesten

Im Jahr 2009 war es im Zusammenhang mit der Durchführung von Volksfesten zu mehreren verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gekommen, wonach Städte und Gemeinden dem Lärmschutzinteresse von Anwohnern nicht genügend Rechnung getragen hatten (vgl. hierzu auch Mitteilungen des StGB NRW Mai 2009, Nr. 290). Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte dieses zum Anlass genommen die Sach- und Rechtslage mit dem Umweltministerium NRW zu erörtern. Das Umweltministerium NRW hatte daraufhin zugesagt, einen „Leitfaden zur umweltgerechten Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen“ zu erarbeiten.

Dieser Leitfaden (Stand: 25.01.2010) ist nunmehr fertig gestellt. Der Leitfaden soll dazu beitragen, einen Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse an der Durchführung von Volksfesten oder ähnlichen Traditionsveranstaltungen auf der einen Seite und dem Ruhebedürfnis der Anwohner auf der anderen Seite zu schaffen. Dazu enthält der Leitfaden Informationen zu den Kriterien einer solchen Abwägung, zu den rechtlichen Grundlagen der Genehmigungsentscheidung und zu technischen Lärmminderungsmaßnahmen sowie zwei Musterbescheide für Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 9, 10 Landesimmissionsschutzgesetz NRW. Der Leitfaden ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet-Angebot des StGB NRW (www.kommunen-in-nrw.de; Fachinfo & Service / Fachgebiete / Umwelt, Abfall, Abwasser) abzurufen.

Az.: II/2 70-20 qu-ko

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