Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 380/2008 vom 10.06.2008

Leitfaden zum EG-Beihilferecht

Die Praxis der Finanzierung kommunaler Regie- und Eigenbetriebe sowie wie kommunaler Unternehmen steht seit einigen Jahren unter verschärfter wettbewerbsrechtlicher Beobachtung durch die Europäische Kommission. Der Europäische Gerichtshof hat hierfür vor allem in seinem „AltmarkTrans“-Urteil vom 24.07.2003 (vgl. dazu auch unsere MITTEILUNGEN vom März 2003, lfd. Nr. 173 und vom August 2003, lfd. Nr. 604 sowie unsere Schnellbriefe Nr. 66 vom 22.04.2004 und Nr. 94 vom 10.08.2005) Maßstäbe gesetzt. Sie sind die Grundlage für eine Finanzierung, die die effiziente Wahrnehmung kommunaler Aufgaben ermöglicht und gleichzeitig Verzerrungen zulasten privater Wettbewerber vermeidet.

Sowohl die Kommunen, ihre Betriebe, Einrichtungen und Unternehmen als auch die privaten Wettbewerber und hier vor allem der örtliche aktive Mittelstand haben ein erhebliches Interesse daran, dass die Kriterien für das beihilferechtlich zulässige Maß kommunaler Ausgleichsleistungen klar erkennbar sind und eingehalten werden können. Hierzu bedarf es zusätzlicher Erläuterungen, die einen Weg weisen, wie die Gegebenheiten kommunalwirtschaftlicher Praxis in Nordrhein-Westfalen mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sowie der Entscheidung der Kommission vom 28.11.2005 (vgl. dazu insbesondere unsere Schnellbriefe Nr. 80 vom 19.07.2005, Nr. 94 vom 10.08.2005 sowie Nr. 121 vom 22.08.2006) und dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden, in Übereinstimmung gebracht werden können.

Diesem Ziel dient der vorliegende Leitfaden. Die dort niedergelegten Ergebnisse sind von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW und der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens und unter Einbeziehung des kommunalwirtschaftlichen, steuer-, vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Sachverstands von Experten der Landes- und Kommunalverwaltung sowie der Rechtswissenschaft erarbeitet worden.

Dieser Leitfaden ist im Intranet unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/EU-Beihilferecht für Mitgliedskommunen abrufbar.

Az.: IV/3 801-06

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