Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 176/2014 vom 11.02.2014

Leitfaden zu Wirtschaftlichkeit im kommunalen Hochbau

Das Finanzministerium NRW und die NRW.BANK haben in Abstimmung mit dem MIK und dem MWEIMH gemeinsam mit einem Beraterkreis den Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau“ erstellt. Eine Ursache dafür, dass sich kommunale Gebäude in einem schlechten Zustand befinden, ist die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen für Instandhaltungsmaßnahmen, so dass ein Vermögenserhalt oder eine Vermögensentwicklung nicht erfolgen kann. Um entstandene Mängel zu beseitigen, sind aber Investitionen häufig unerlässlich. Gleichwohl stehen für entsprechende wertsichernde Instandhaltungsmaßnahmen, für notwendige Grundsanierungen oder für Ersatzinvestitionen die erforderlichen finanziellen Ressourcen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

Um den Kommunen in dieser Situation eine methodische Hilfestellung zu geben, wurde unter Berücksichtigung des Ressourcenverbrauchs nach NKF in einer langfristigen Perspektive von 25 bis 30 Jahren eine Methodik entwickelt, um individuelle Immobilienstrategien oder unterschiedliche Beschaffungsvarianten einer Investition bei kommunalen Gebäuden miteinander zu vergleichen. Das in dem Leitfaden empfohlene Vorgehen wurde zuvor in den Städten Schwelm, Witten, Greven und Marl angewandt und so die Eignung der Methodik bestätigt.

Der Leitfaden empfiehlt bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit insbesondere die Einbeziehung von Lebenszykluskosten. So können mit dem entwickelten Instrumentarium unterschiedliche energetische Lösungen für ein Investitionsvorhaben (Standardgebäude nach EnEV, nach EnEV minus 30 % oder als 0-Energie-Gebäude) in Bezug auf die Wirkungen auf den Ressourcenverbrauch verglichen werden.

Der Leitfaden erläutert den Aufbau entsprechender Vergleiche nach dem Ressourcenverbrauchskonzept und will damit eine konkrete Hilfestellung für die Vorbereitung kommunaler Entscheidungen geben. Zunächst werden die Grundlagen dargestellt, wie eine Kommune die Analysemethode anwenden und die gewonnenen Erkenntnisse interpretieren kann, um daran anschließend wichtige Einzelthemen und Anwendungsfelder zu behandeln. In einem Anhang 1 werden die Pilotprojekte in Schwelm und Witten zusammengefasst und in einem Anhang 2 wird die Berechnungsmethodik an einem fiktiven Beispielfall anhand von Tabellen vorgestellt.

Aus der Kombination von immobilien- und finanzwirtschaftlichen Aspekten ist eine Analyse- und Berechnungsmethode entwickelt worden, mit der eine transparente Entscheidungsgrundlage geschaffen werden kann, welche Maßnahmen bei kommunalen Gebäuden unter wirtschaftlichen Aspekten zu bevorzugen sind. Der Leitfaden steht als Download im Internet unter http://www.ppp.nrw.de zur Verfügung.

Az.: II 600-60 gr-ko

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