Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 359/2016 vom 25.05.2016

Leitfaden der Stadt Hamburg zur umweltfreundlichen Beschaffung

Die Beschaffung der Freien und Hansestadt soll zukünftig noch stärker als bisher nach ökologischen Kriterien ausgerichtet werden. Der Hamburger Senat hat dazu einen 150 Seiten umfassenden Kriterienkatalog beschlossen, der ökologische Standards für den Einkauf und die Vergabe definiert. Die Kriterien gelten für Waren, angefangen vom Druckerpapier über Glühbirnen oder Putzmittel und Wandfarben bis hin zum Dienstwagen. Der Kriterienkatalog enthält auch eine Negativliste mit Produkten, die die Verwaltung künftig nicht mehr einkaufen und einsetzen darf. Dazu gehören etwa Kaffeemaschinen mit Alukapseln, Mineralwasser in Einwegflaschen, Einweggeschirr oder chlorhaltige Putzmittel.
Der Katalog ist als Leitfaden erschienen und kann auch anderen Kommunen als Hilfestellung für eine umweltverträgliche Beschaffung dienen. Er kann im Internet herunter geladen werden unter www.hamburg.de/contentblob/4672386/data/umweltleitfaden.pdf .

Az.: 21.1.4.1.-006-001

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