Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 621/2013 vom 16.07.2013

Leitfaden "Artenschutzmaßnahmen"

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 05.02.2013 einen Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ herausgegeben. Der 91seitige Leitfaden ist in den folgenden Hintergrund einzuordnen:

In Zusammenhang mit der Artenschutzprüfung (ASP) ist durch § 44 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit eröffnet, so genannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu verwirklichen. Mit Hilfe dieser vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen können Planungsträger und Antragsteller gegebenenfalls ein aufwendiges Abweichungsverfahren nach EU-Recht abwenden. An vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen werden dabei hohe fachliche und rechtliche Anforderungen bezogen auf ihre Konzeption und ihre Durchführung gestellt. Insbesondere ist die Wirksamkeit der Maßnahmen in zeitlich lückenloser Funktionalität im räumlichen Zusammenhang mit den vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nachzuweisen.

In Anbetracht dessen hat das MKULNV ein Forschungsprojekt zur Erarbeitung eines Leitfadens „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ an die FÖA-Landschaftsplanung GmbH aus Trier vergeben. Für etwa 100 planungsrelevante Arten werden darin geeignete vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen modellhaft zusammengestellt, für deren Wirksamkeit nach derzeitigem Wissensstand eine hohe Prognosesicherheit besteht. Im Ergebnis soll damit der Leitfaden eine Hilfestellung für Antragsteller, Planungsbüros, Behörden und Verbände bei der Konzeption und Bewertung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen geben. Im Leitfaden werden die naturschutzrechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Planung und Realisierung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Gleichzeitig werden auch die Grenzen aufgezeigt. Der Leitfaden trägt somit zu einer höheren Rechtssicherheit sowie zu einer Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei. Der vollständige Leitfaden inklusive der Maßnahmensteckbriefe (Anhang A) kann im Internet im LANUV-Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ unter dem Menüpunkt „Artenschutzmaßnahmen“ sowie unter „Downloads“ heruntergeladen werden. Darüber hinaus sind die Steckbriefe im FIS bei den jeweiligen Arten im rechten Menüfeld unter „Artenschutzmaßnahmen“ aufbereitet.

Az.: II/2 60-17 qu-ko

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