Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 596/1999 vom 05.09.1999

Leistungsentgelte bei Heimkosten in der Jugendhilfe

Im Rahmen des neuen Entgeltrechtes für Einrichtungen der Erziehungshilfe in NRW zeichnen sich für die öffentlichen Träger erhebliche Kostensteigerungsraten ab. Diese aktuellen Entwicklungen - Neukalkulationen vieler Leistungserbringer weisen Kostensteigerungen von 10 bis 20 %, teilweise noch darüber hinausgehend, auf - laufen den Reformzielen der Gesetznovellierung sowie der Lage der öffentlichen Haushalte kraß zuwider. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Änderung des Entgeltrechtes in der Jugendhilfe u.a. folgende Ziele:

  • Dämpfung der Kostenentwicklung
  • größere Transparenz in der Relation von Kosten und Leistungen
  • Verbesserung der Effizienz der eingesetzten Mittel.

Da mit der Bildung der Entgeltkommission Jugendhilfe NRW gemäß § 78 e Abs. 3 SGB VIII in der örtlichen Jugendhilfepraxis mancherorts Irritationen zu vernehmen waren und nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die Einbindung der örtlichen Träger in den "Vereinbarungskontext" bestehen, - welche Aufgabe hat der örtlich zuständige Träger, welche Beteiligungsrechte und -pflichten werden ihm eingeräumt oder aufgegeben? - haben die Geschäftsstelle der kommunalen Spitzenverbände Grundsätze bzw. Prüfungsleitlinien entwickelt, um das Gesamtsystem der Entgelte in der Jugendhilfe nicht zu gefährden. Diese können im Intranet des NWStGB unter "Fachinformation/Jugend, Soziales, Gesundheit", abgerufen werden.

Az.: III/2 825-9

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