Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 2/2001 vom 05.01.2001

Lehrgänge für den gehobenen bautechnischen Dienst

Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf, 40239 Düsseldorf, Lacombletstr. 9, und das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung, 58093 Hagen, Roggenkamp 10/12, beabsichtigen für Anwärter und Anwärterinnen des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 01.05.2001 eingestellt werden, Vollzeitlehrgänge einzurichten, die sich aufteilen in einem Einführungslehrgang (Mai/Juni 2001) und einen Abschlußlehrgang (Januar 2002 bis Juni 2002). Der Unterricht findet täglich in Düsseldorf von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in Hagen von 8.15 Uhr bis 13.20 Uhr statt.

Grundlage für die Ausbildung und Prüfung ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NW (GV-NW Nr. 12 vom 30.03.1987).

Anmeldungen zu den Lehrgängen sind bis zum 01.03.2001 unter Angabe der Fachrichtung (Hochbau, Bauingenieurwesen oder Maschinenwesen/Elektrotechnik) an das Sekretariat des jeweiligen Instituts zu richten.

Az.: I/1 046-22

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