Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 4/2000 vom 05.01.2000

Laufbahnlehrgänge für den gehobenen bautechnischen Dienst

Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf, 40239 Düsseldorf, Lacombletstr. 9, und das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung, 58093 Hagen, Roggenkamp 10/12, beabsichtigen, für Anwärter und Anwärterinnen des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 01.05.2000 eingestellt werden, Vollzeitlehrgänge einzurichten, die sich aufteilen in einen Einführungslehrgang (Mai/Juni 2000) und einen Abschlußlehrgang (Januar 2001 bis Juni 2001). Der Unterricht findet täglich in Düsseldorf von 08.00 bis 13.00 Uhr und in Hagen von 08.15 bis 13.20 Uhr statt.

Grundlage für die Ausbildung und Prüfung ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NRW (GV NW Nr. 12 v. 30.03.1987).

Anmeldungen zu den Lehrgängen sind bis zum 01.03.2000 unter Angabe der Fachrichtung (Hochbau, Bauingenieurwesen oder Maschinenwesen/Elektrotechnik) an das Sekretariat des jeweiligen Instituts zu richten.

Az.: I/1 046-00

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