Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 319/2020 vom 30.04.2020

LANUV-Arbeitsblatt zu Straßenaufbrüchen

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) hat mit Schreiben vom 22.04.2020 darauf hingewiesen, dass durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) ein Arbeitsblatt 47 „Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt: Erkennung, Umgang, Entsorgung“ herausgegeben worden ist. Das Arbeitsblatt 47 kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/4_arbeitsblaetter/LANUV_Arbeitsblatt_47.pdf

Das LANUV-Arbeitsblatt 47 gibt Hinweise zur abfallrechtlichen Einstufung, zu den umweltfachlichen Anforderungen an den Umgang mit Straßenausbaustoffen und zu deren Entsorgungsmöglichkeiten. Dabei werden sowohl teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch als auch Ausbauasphalte mit bituminösen Bindemitteln betrachtet. Darüber hinaus werden die Anforderungen bei der Einstufung und Lagerung von Ausbauasphalten im Geltungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konkretisiert. In Umsetzung der §§ 6 bis 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird das Ziel verfolgt, bei Straßenbaumaßnahmen das Vorhandensein von teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch zu erkennen und diese möglichst vollständig aus dem Baustoffkreislauf herauszunehmen.


Az.: 25.0.2.1 qu

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