Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 87/2003 vom 21.01.2003

Landtagswahlen

Entwurf der Änderung des Wahlkreisgesetzes

Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 05.03.2002 ist die Zahl der Wahlkreise für die Landtagswahl von 151 auf 128 herabgesetzt worden. Dies erfordert somit eine Änderung der bisher bestehenden Wahlkreise. Das Innenministerium hat zwischenzeitlich einen ersten Vorschlag für die Neueinteilung der Wahlkreise unterbreitet. Dieser Vorschlag kann auf unserer Intranetseite unter der Rubrik „Fachgebiete - Recht und Verfassung - Wahlrecht“ abgerufen werden.

Az.: I/2 11-06-02

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