Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 186/2012 vom 19.03.2012

Landtagswahl am 13. Mai 2012

Die Wahl des sechzehnten Landtags Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 13 Mai 2012 statt. Mit diesem Wahltermin schöpft die Landesregierung die von Artikel 35 Abs. 3 Landesverfassung für Neuwahlen vorgegebene Frist von 60 Tagen aus. Wegen der kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag werden zugleich im Wege einer Verordnung die für das Wahlverfahren maßgeblichen Fristen und Termine angepasst. Danach werden Wahlvorschläge bis spätestens zum 33. Tag vor der Wahl — also bis zum 10. April 2012 — eingereicht werden können. Dadurch sollen Parteien, Wahlbewerber und Wahlbehörden ausreichend Zeit für notwendige Abstimmungen und organisatorische Vorbereitungen erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mik.nrw.de , Landtagswahl 2012.

Az.: I/2 024-60

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search