Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 186/2012 vom 19.03.2012
Landtagswahl am 13. Mai 2012
Die Wahl des sechzehnten Landtags Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 13 Mai 2012 statt. Mit diesem Wahltermin schöpft die Landesregierung die von Artikel 35 Abs. 3 Landesverfassung für Neuwahlen vorgegebene Frist von 60 Tagen aus. Wegen der kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag werden zugleich im Wege einer Verordnung die für das Wahlverfahren maßgeblichen Fristen und Termine angepasst. Danach werden Wahlvorschläge bis spätestens zum 33. Tag vor der Wahl — also bis zum 10. April 2012 — eingereicht werden können. Dadurch sollen Parteien, Wahlbewerber und Wahlbehörden ausreichend Zeit für notwendige Abstimmungen und organisatorische Vorbereitungen erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mik.nrw.de , Landtagswahl 2012.
Az.: I/2 024-60