Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 286/1998 vom 05.06.1998
Landtagsausschuß zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
Nach intensiven Beratungen und unter Einbeziehungen von Berichten auch des Landesrechnungshofs hat der Ausschuß für Haushaltskontrolle kürzlich einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
"Aufgrund der Berichte des Landesrechnungshofs, der Stellungnahme der Landesregierung und der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesjugendämter empfiehlt der Ausschuß für Haushaltskontrolle zur Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) folgende gesetzliche Regelung:
1. Dem Landesjugendamt als zuständige Behörde für die Betriebserlaubnis und dem Landesrechnungshof ist ein Prüfungsrecht der von der Bezuschussung erfaßten Kosten (Betriebskosten und Investitionskosten) gesetzlich einzuräumen. Bis zu einer gesetzlichen Regelung ist die Bewilligung der Landeszuschüsse mit der Auflage des Prüfungsrechts des Landesrechnungshofs zu versehen.
2. Aufgaben und Finanzverantwortung sind möglichst zusammenzuführen.
3. Die Sachkosten sind von den Personalkosten abzukoppeln und zu pauschalieren.
4. Personalkosten sind nur bis zu der Höhe zu bezuschussen, wie ein nachvollziebarer Bedarf besteht. Dabei ist auf die Zahl der pädagogisch zu betreuenden Kinder ebenso abzustellen wie auf die Zeit der Betreuung.
5. Für die Schaffung und den Erhalt von Kindertagesstätten ist auf den Bedarf abzustellen und eine zeitnahe Fortschreibung sicherzustellen."
Az.: III 711-2