Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 99/2010 vom 09.02.2010

Landtagsanhörung zur Elektromobilität

Die drei kommunalen Spitzenverbände NRW haben jüngst im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Landtagsausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zur Elektromobilität Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass diese hinsichtlich der Luftschadstoffe sicherlich ein Quantensprung in Richtung auf einen immissionsfreien motorisierten Individualverkehr darstellt. Damit sei allerdings das Problem des Platzverbrauchs, der sowohl durch den fließenden als auch rohenden motorisierten Individualverkehr verursacht wird, noch nicht gelöst. Gleiches gelte für die von Kraftfahrzeugen ausgehende Lärmbelastung. Hierzu fehlten bisher Angaben der Hersteller von Elektromotoren, so dass eine abschließende Bewertung noch nicht möglich sei.

 

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände entscheidet sich die Frage der Umweltbilanz von Elektrofahrzeugen letztlich daran, ob die zum Antrieb erforderliche Elektrizität aus regenerativen Quellen stammt oder konventionell erzeugt wird. Vor allem aber bleibe bei der ausschließlichen Fokussierung des Themas auf den PKW der nutzende Elektromobilität für den öffentlichen Personennahverkehr unberücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sollte es Ziel sein, den Anteil der Fahrgäste, die den ÖPNV in NRW nutzen, zu erhöhen, um auch so künftig eine stadtverträgliche Mobilität von Menschen und Gütern zu gewährleisten.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie die „Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität“ (GGE) der Bundesregierung eingerichtet haben. Ziel der GGE ist es, zeitnahe und pragmatische Lösungen zu erarbeiten und die Ressortzusammenarbeit bei dem wichtigen Zukunftsthema Elektromobilität effizient zu bündeln. Die GGE dient als einheitliche Anlaufstelle und Sekretariat der Bundesregierung für die Aufgaben im Bereich der Elektromobilität. Sie dient außerdem als Dienstleister und Sekretariat der Nationalen Plattform Elektromobilität, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, indem alle relevanten Akteure eingebunden werden sollen. Die GGE unterstützt die Bundesregierung und die Nationale Plattform Elektromobilität dabei, den nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. U.a. soll die Erarbeitung konkreter Umsetzungsvorschläge von der GGE koordiniert werden, um das Ziel von 1 Mio. Elektrofahrzeugen in Deutschland zu erreichen.

Az.: III 154-00

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