Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 86/2009 vom 15.01.2009

Landtagsanhörung zum Landesprogramm Wohnungslosenhilfe

Zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 21.01.2009 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW die Wiedereinstellung des Landesförderprogramms „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“ in Höhe von mind. 1,2 Mio. Euro in den Haushaltsplan gefordert.

Die drei kommunalen Spitzenverbände halten fest, dass u.a. durch die vielfältigen Bemühungen auf kommunaler Ebene zumindest die Zahl der ordnungsbehördlich untergebrachten Personen in Nordrhein-Westfalen tatsächlich signifikant zurückgegangen sind. Einen maßgeblichen und für viele Projekte in der kommunalen Praxis entscheidenden Anstoß habe gerade das bisherige Landesprogramm gegeben. Der Rückgang der Zahl wohnungsloser Menschen sei entscheidend auf die Sicherstellung und Verstetigung der Präventionsarbeit der zentralen Fachstellen zurückzuführen. Erst die Mittel des Landesprogramms hätten es ermöglicht, innovative Ideen zu neuen Herausforderungen zu entwickeln, auf die die Regelfinanzierung keine Antworten hatte.

Die kommunalen Spitzenverbände haben ihrer Befürchtung Ausdruck verliehen, die Zahl Wohnungsloser könne wieder ansteigen, wenn das Landesprogramm tatsächlich für das kommende oder sogar für weitere Haushaltsjahre eingestellt wird. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aktuell feststellbaren Trends zu mehr Räumungsklagen und Zwangsräumungsterminen sowie des zunehmenden Drucks auf den Wohnungsmarkt im Segment der kleineren und preiswerteren Wohnungen gezielte Hilfen und vor allem auch weitere präventive Maßnahmen unabdingbar seien. Insbesondere Kommunen, die aktiv und frühzeitig gegen Wohnungslosigkeit vorgehen, sollten durch eine Fortführung der Förderung von Modellprojekten in ihrer Vorbildwirkung unterstützt werden.

Az.: III 880

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