Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 382/2003 vom 23.04.2003

Landtagsanhörung zum Landespflegegesetz

Zur Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge am 30.4.2003 zur Novellierung des Landespflegegesetzes NRW hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen schriftlich und mündlich Position bezogen. Danach lehnen die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf der Landesregierung strikt ab, weil er die Lasten der Investitionsförderung für die Pflegeinfrastruktur in NRW ausschließlich auf die kommunale Ebene verschiebt. Angesichts des vorgesehenen Verzichts auf eine Bedarfsfprüfung seien die Kosten für die Kreise und kreisfreien Städte in keiner Weise beherrschbar und kalkulierbar.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände entspricht der Gesetzentwurf nicht den Anforderungen des finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips. Für die Förderung der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege soll es zukünftig eine ausschließliche kommunale Verantwortung geben und zwar ohne Bedarfsprüfung. Darüber hinaus sollen die Kommunen ausschließlich Träger der aus der Gewährung von Pflegewohngeld folgenden Kostenlast werden, wobei die Bedarfsprüfung und die Objektförderung abgeschafft werden sollen. Auch die Gewährung von Pflegewohngeld wird inhaltlich völlig neu strukturiert. Das Konnexitätsprinzip verlangt nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände in solchen Fällen neben einer Ermittlung der zusätzlichen finanziellen Belastung einen Ausgleich der Mehrkosten zu Lasten des Landeshaushalts.

Im übrigen erneuern die kommunalen Spitzenverbände mit ihrer Stellungnahme die gemeinsame Forderung, daß das Land wieder selbst einen eigenen Beitrag zur Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen leistet. Der bestehende Investitionsrückstau ist über viele Jahre angelaufen, lange bevor die örtliche kommunale Zuständigkeit bestand. Da es sich bei der Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung um gesamtgesellschaftliche, nicht aber um kommunale Aufgaben handelt, halten es die Verbände für dringend geboten, daß auch das Land seinen eigenen Beitrag zur Bewältigung des Investitionsstaus und in Anerkennung seiner Letztverantwortlichkeit für die Pflegeinfrastruktur im Land leistet.

Die schriftliche Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zur Novellierung des Landespflegegesetzes kann in vollem Wortlaut bei der Geschäftsstelle (Dez. III) angefordert werden.

Az.: III 810 - 11/3

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