Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 682/2013 vom 24.09.2013

Landtagsanhörung zum "Fahrplan Breitbandausbau für NRW"

Am 11. September fand im Landtag eine Anhörung zum Breitbandausbau in NRW statt. Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich hierzu zusammengefasst wie folgt geäußert: 

"Die Schaffung eines möglichst hohen Versorgungsgrad mit schnellem Internet ist für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine überragend wichtige Aufgabenstellung. Breitbandversorgung gehört heute genauso wie Verkehrsinfrastrukturen, Gesundheitseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen zur notwendigen Daseinsvorsorge für ein funktionsfähiges Zusammenleben in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht in den nordrhein-westfälischen Städten, Kreisen und Gemeinden. Der Versorgungsgrad mit schnellen Breitbandinternetverbindungen ist in Nordrhein-Westfalen in weiten Teilen nicht so positiv, wie es sich auf den ersten Blick darstellt.

Die Verbesserung der Versorgung mit schnellem Breitbandinternet ist in erster Linie Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Heute schon versuchen aber viele Kommunen die bestehenden Defizite bei der Versorgung mit schnellem Breitbandinternet durch eigene Aktivitäten zu kompensieren. Realistisch betrachtet sind jedoch die Möglichkeiten der Kommunen vielerorts finanziell und organisatorisch beschränkt.

Sie fordern daher Unterstützung durch das Land u. a. durch Verbesserung des Beratungsangebotes für Kommunen, insbesondere in der sog. „Frühphase“ eines avisierten Breitbandausbaus, Stärkung des Breitbandkompetenzzentrums; kontinuierlichen Aufbau eines Rahmenplans und eines Gesamtkonzept für den Breitbandausbau; Erstellung insbesondere einer Leerrohrkonzeptionierung unter Berücksichtigung von Baumaßnahmen des Landes; Erstellung rechtlicher Rahmenbedingungen und Einwirkung auf andere Träger von Tiefbaumaßnehmen mit Linienbezug (insb. Stromversorger, Gasunternehmen, Wasserversorger etc.) und Förderung der Erstellung von Leerrohrkonzepten mit konkretem örtlichem Bezug auf kommunaler Ebene.

Trotz aller angemahnten inhaltlichen oder operativen Förderungen kommt man aus kommunaler Sicht letztlich nicht umhin, auch einen konkreten finanziellen Beitrag des Landes zur Sicherung eines hohen Versorgungsgrades mit schnellem Breitbandinternet zu fordern. Dies umfasst auch den Einsatz des Landes NRW bei der Requirierung von Finanzmitteln aus den europäischen Förderprogrammen ELER und EFRE, u. a. über ein Zuschussprogramm für den Ausbau von Infrastrukturen für schnelle Internetverbindungen in unterversorgten Gebieten, Förderkulissen für die Bereitstellung schneller Internetverbindungen mit Schwerpunkt auf gewerbliche Kunden oder zumindest über die Förderung besonders innovativer Projekte zum Ausbau von Infrastrukturen."

Az.: III/1 460-44

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