Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 301/2014 vom 10.04.2014

Landtagsanhörung zum Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung

Am 08.04.2014 hat der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtags NRW auf Antrag der FDP-Fraktion, Drs. 16/5034, eine öffentliche Anhörung zum Entwurf der „Verordnung zur Bestimmung der Gebietskulisse mit Absenkung der Kappungsgrenze“ (Kappungsgrenzenverordnung) durchgeführt.

Über den Entwurf der Verordnung und das ihm zugrunde liegende Gutachten zur „Erarbeitung von Grundlagen für die Festlegung der Gebietskulisse einer Mietbegrenzungsverordnung nach § 558 BGB“ sowie die hierzu abgegebene Stellungnahme des StGB NRW hatte die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 23 vom 05.02.2014 informiert.

Auf der Grundlage einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Landkreistag NRW hat die Geschäftsstelle in der Anhörung noch einmal dargelegt, dass mit dem Gutachten die Gebietskulisse der 59 Kommunen, in denen bestehende Mietverträge innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % erhöht werden dürfen, nicht nachvollziehbar bestimmt worden ist und die betroffenen Kommunen in den Ermittlungsprozess nicht ausreichend einbezogen worden sind. Kritisch äußerten sich ebenfalls der vdw Rheinland e. V. (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen), der BFW NRW (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V.) sowie Haus und Grund NRW. Bemängelt wurde u. a. die fehlende Definition der besonderen Gefährdungslage, die Voraussetzung für die Einbeziehung in die Gebietskulisse ist.

Außerdem wurde es für erforderlich gehalten, die Nutzwertanalyse auf die prognostizierte Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung zu stützen. Auch sei eine Binnendifferenzierung in größeren Städten erforderlich. Der Ausschussvorsitzende griff die Anregung der o. g. Verbände und des StGB NRW auf, die im Rahmen des Gutachtens ermittelte Gebietskulisse von 59 Gemeinden einer Detailuntersuchung zu unterziehen. Alle beteiligten Sachverständigen erklärten sich auf seine Nachfrage dazu bereit, an der Festlegung der Kriterien für eine eventuelle weitere Untersuchung mitzuwirken. Die Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung berichten.

Az.: II gr-ko

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