Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 499/2011 vom 04.10.2011

Landtags-Anhörung zur Städtebauförderung

Am 27.09.2011 hat der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr des Landtags NRW eine Anhörung zur geplanten Kürzung von Bundeszuschüssen für die Städtebauförderung durchgeführt. Nach einem Mittelansatz von 535 Mio. Euro im Jahr 2010 sind im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2011 455 Mio. Euro an Investitionszuschüssen für die Städtebauförderprogramme eingestellt. Nach einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 06.07.2011 sollen die Mittel auf 410 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2012 reduziert werden. Von den Kürzungen sind fast alle Teilprogramme der Städtebauförderung betroffen.

Im Rahmen der Anhörung haben der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die bedeutende Aufgabe der Städtebauförderung als ein zentrales Instrument nachhaltiger Stadtentwicklung hingewiesen, dem zugleich ein hoher, städtebaulicher, ökonomischer, ökologischer und sozialpolitischer Stellenwert zukommt. Die städtebauliche Sanierung und Entwicklung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden sei gerade in Zeiten angespannter Haushalte eine strategische Zukunftsaufgabe. Dies gelte insbesondere für die Zukunftsthemen des energetischen Stadtumbaus, der demografischen Entwicklung und der Sicherung sozialer Stabilität in den Quartieren. Die Stadterneuerung müsse auf den in Teilregionen wachsenden bzw. schrumpfenden Wohnungsbedarf reagieren und Flächen mobilisieren, um damit den Wohnungsbau bzw. Wohnungsrückbau vorzubereiten und zu unterstützen. Daneben seien neue Wohnungen und Gewerbebetriebe auf der Grundlage städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen zu errichten. Hinzu komme eine neue Schwerpunktaufgabe der Stadterneuerung, nämlich die Umnutzung und Integration von Industriebrachen und der freiwerden Liegenschaften von Militär, Bahn und Post.

Diese Zukunftsthemen können nur mit einer starken und stetigen Städtebauförderung bewältigt werden. Insofern hat eine Kürzung der Städtebaufördermittel für die Städte und Gemeinden, aber auch für das örtliche Handwerk und die regionale Bauwirtschaft, gravierende negative Folgen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung löst 1 € an Städtebaufördermitteln bis zu 8 € weitere öffentliche und private Investitionen aus. Dieser Konjunktureffekt der Städtebauförderung wird durch Einsparungen deutlich verringert und trifft die Bauwirtschaft und vor allem die Handwerksbetriebe in den Kommunen empfindlich.

Vor dem Hintergrund der vom Bundeskabinett beschlossenen Eckwerte sowie der laufenden Beratung für den Bundeshaushalt 2012 hatten die kommunalen Spitzenverbände bereits den Bauminister, die Bundesregierung und den Bundestag in schriftlichen Stellungnahmen eindringlich aufgefordert, die geplanten Kürzungen der Städtebaufördermittel zu revidieren.

Die Geschäftsstelle hat die Landesregierung in der Anhörung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative bzw. in eigener Zuständigkeit insbesondere für nachfolgende Punkte einzusetzen:

  1. Die Städtebaufördermittel sollen im Jahr 2012 mindestens wieder auf das Niveau von 2010 angehoben werden. Danach ist der ursprüngliche Betrag von 535 Mio. € zur Verfügung zu stellen.
  2. Für das Programm „Soziale Stadt“ soll die Förderung ebenfalls dem Niveau des Jahres 2010 entsprechen, also 95 Mio. € betragen statt den aktuell geplanten 40 Mio. € für 2012.
  3. Die seit dem Jahr 2011 nicht mehr mögliche Verknüpfung investiver und nicht-investiver Maßnahmen als Kernpunkt des Programms soll wieder in vollem Umfang zugelassen werden.
  4. Die Aufbringung des kommunalen Eigenanteils wird für viele Kommunen in der Haushaltsnotlage, also Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept oder Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung zum Problem. Dies gilt vor allen Dingen deshalb, weil gerade in armen Kommunen soziale Brennpunkte bestehen und hier der Einsatz von Fördermitteln und städtebaulichen Maßnahmen besonders wichtig ist. Die Haushaltsnotlage darf nicht dazu führen, dass sie von Förderprojekten abgeschnitten werden. Daher soll von einer grundsätzlich notwendigen kommunalen Eigenleistung bei Nothaushaltskommunen dann befristet abgesehen werden, wenn die örtliche Bedarfslage besonders dringend ist und ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
  5. Weiterhin soll die heutige Finanzierungsermächtigung so ausgeweitet werden, dass der gesamte kommunale Eigenanteil durch Drittmittel erbracht werden kann. Es muss möglich sein, dass sowohl Privatpersonen oder Unternehmen Spenden auf den kommunalen Eigenanteil geben können als auch das städtische Gesellschaften oder Stiftungen einen Beitrag leisten können. Auf diese Weise kann die finanzielle Belastung kommunaler Haushalte ausgeschlossen werden.
  6. Schließlich wird von der Landesregierung erwartet, dass sie die Komplementärfinanzierung nicht reduziert, sondern die geringeren Bundesmittel für die Städtebauförderung durch Landesmittel kompensiert.

Die Geschäftsstelle hat zu einem vom Landtagsausschuss vorgelegten Fragenkatalog zur Vorbereitung der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Diese kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen auf der Internetseite des StGB NRW unter Fachinfo/Service, Fachgebiete, Bauen und Vergabe, Städtebauförderung eingesehen werden. 

Az.: II gr-ko

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