Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 488/2011 vom 21.10.2011

Landtags-Anhörung zum Tariftreuegesetz

Am 18.10.2011 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags NRW eine öffentliche Anhörung zum geplanten Tariftreue- und Vergabegesetz NRW durchgeführt. Kernelement des Gesetzes ist die Verankerung einer an tariflichen Regelungen orientierten Mindestvergütung der in die Ausführung öffentlicher Aufträge einbezogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einhaltung durch einen ausgedehnten Kontroll- und Sanktionsmechanismus sichergestellt werden soll. Leiharbeiter werden bei der Vergütung mit regulär Beschäftigten gleichgestellt und auch Nachunternehmer in die Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns einbezogen. Des Weiteren gibt der Gesetzentwurf die verbindliche Beachtung sozialer Kriterien und von Aspekten der Frauenförderung, des Umweltschutzes und der Energieeffizienz vor.

Im Rahmen der Anhörung erkannte die Geschäftsstelle die mit dem Gesetz verfolgten gesellschaftspolitischen Ziele — wie faire Löhne und gerechte Arbeitsmarktbedingungen — in arbeitsmarktpolitischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht an. Zugleich wurde aber dargelegt, dass das öffentliche Vergaberecht nicht das richtige Instrument ist, um grundlegende sozial- und umweltpolitische Probleme zu lösen. Insbesondere begegnet die im Gesetz angelegte Zunahme des Verwaltungsaufwandes bei den öffentlichen Auftraggebern erhebliche Bedenken in Bezug auf die Vollzugstauglichkeit des Gesetzes. Außerdem stehe der organisatorische Mehraufwand im Widerspruch zum Ziel der Endbürokratisierung, das sich die Landesregierung selbst gesetzt hat. Schließlich wurde die Sorge geäußert, dass selbst seriöse Auftragnehmer angesichts der umfassenden Kontrollrechte sowie drohender Vertragsstrafen ihr Interesse an einer Tätigkeit für Kommunen verlieren würden und sich so der Wettbewerb zulasten der Kommunen verzerre. Während sich insbesondere die Kammern und Unternehmensverbände der Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände anschlossen, wurde die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns sowie die Berücksichtigung allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge von Gewerkschaftsseite ebenso begrüßt wie die Verpflichtung zur Berücksichtigung von sozialen Gleichstellungs- und Umweltkriterien.

Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände hat zu einem vom Landtagsausschuss vorgelegten Fragenkatalog zur Vorbereitung der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Diese kann auf der Internetseite des StGB NRW unter Fachinfo/Service, Fachgebiete, Bauen und Vergabe, Vergabe abgerufen werden.

Az.: II/1 608-02 gr-ko

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