Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 53/2018 vom 23.01.2018

Landtags-Anhörung zu Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen

Am 31.01.2018 führt der Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Antrag der SPD-Fraktion eine Anhörung zur Drucksache 17/810, „Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter sichern!“ durch. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und insbesondere darauf hingewiesen, dass sich die Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren als ein wesentliches Mittel für die Heranführung an die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) erwiesen habe.

Die Bedeutung der Schulsozialarbeit belege der Anfang Dezember des vergangenen Jahres vorgelegte Bericht zu der seitens der Landesregierung NRW in Auftrag gegebenen Evaluation des Landesprogramms "Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen" (LT-Vorlage 17/381).

Nachdem der Bund nach drei Jahren bedauerlicherweise 2013 endgültig eine weitere Förderung der BuT-Schulsozialarbeit verweigert hatte, habe sich die Landesregierung NRW zunächst zeitlich befristet für die Jahre 2015-2017 in einem Umfang von 48 Millionen Euro jährlich an einer Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeberatern/innen beteiligt und damit wichtige Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen.

Wenngleich das Land - wie auch die kommunalen Spitzenverbände - die Finanzverantwortung für die soziale Beratung leistungsberechtigter Kinder im Rahmen des BuT nach wie vor beim Bund sehe, habe es im Rahmen des Landeshaushaltes 2017 zunächst die Weiterfinanzierung für 2018 sichergestellt und so Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen. Zudem habe die Landesregierung inzwischen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die Fortschreibung des bisherigen Mittelansatzes für die BuT-Schulsozialarbeit in gleicher Höhe wie bisher bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Dies werde ausdrücklich begrüßt und als richtiges und wichtiges Signal gesehen.

Dennoch würden es die kommunalen Spitzenverbände nach wie vor für wichtig erachten, dass das Land gegenüber dem Bund weiterhin die Forderung aufrechterhalte, dass dieser seiner Finanzverantwortung gerecht werde und die Finanzierung zukünftig wieder bedarfsdeckend übernehme.

Az.: 35.0.1-010/001

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