Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 597/2013 vom 12.07.2013

Landtag beschließt LEP Großflächiger Einzelhandel

Der Landtag stimmte am 10.07.2013 dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW — Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) zu. Daher ist davon auszugehen, dass der LEP, der als Verordnung beschlossen worden ist, noch vor der Sommerpause bekannt gemacht wird. Er tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Mit dem Außerkrafttreten des LEPro NRW am 31.12.2011 existierte keine landesplanerische Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels mehr. Wegen des Inhalts des LEP Großflächiger Einzelhandel und die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen verweisen wir auf den Schnellbrief Nr. 122 vom 05.07.2013

Az.: II 617-17/1 gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search