Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 368/2005 vom 18.04.2005

Landschaftsverbände zur Eingliederungshilfe

Die Landschaftsversammlungen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben am 10.3.2005 bzw. am 18.3.2005 eine gemeinsame Resolution zur Verbesserung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Sie fordern über bereits angegangene Reformschritte hinaus, vor allem neue Wege der Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einzuschlagen. Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

„In Politik und Gesellschaft besteht ein weitgehender Konsens, Menschen mit Behinderungen nicht zum Objekt von Hilfen zu machen, sondern ihnen ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Wichtige Schritte, diesem Ziel durch die Einführung neuer und die Anpassung bestehender Rechtsvorschriften möglichst nahe zu kommen, sind in den vergangenen Jahren bereits gemacht worden; diese schöpfen aber die vorhandenen Möglichkeiten noch nicht aus.

Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland sind zwei der größten Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Interessenverbänden der behinderten Menschen ist er um eine ständige fachliche Weiterentwicklung der Leistungsangebote bemüht. Dabei orientiert er sich an dem eingangs erwähnten übergeordneten Ziel.

Als Leistungsträger stellt er aber auch fest, dass er insbesondere durch die ständige Zunahme der Leistungsfälle die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten der Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen beliefen sich in den letzten Jahren auf ca. 5 %. Aufgrund der demographischen Gegebenheiten wird sich diese Entwicklung fortsetzen. Bundesweite Erhebungen belegen, dass dies der Situation bei allen Trägern der Sozialhilfe entspricht. Mit den herkömmlichen Finanzierungsgrundlagen werden die steigenden Aufwendungen auf Dauer nicht zu bewältigen sein. Gefährdet ist nicht nur die notwendige inhaltliche Fortentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen, sondern auch das bisher erreichte Niveau der Leistungen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat bereits Anfang 2003 in seiner Stellungnahme „Entwicklung der Sozialhilfeausgaben für Menschen mit Behinderungen – Der Bundesgesetzgeber muss tätig werden!“ deshalb die Einführung neuer Finanzierungsgrundlagen gefordert. Inzwischen hat er eine Empfehlung zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen und zu dessen Finanzierung abgegeben. Sie zeigt auf, wie die bestehenden Finanzierungssysteme ergänzt werden können und so eine weitere Realisierung der behinderungspolitsichen Zielsetzungen ermöglicht wird. Der Deutsche Verein wird von einer Vielzahl von Institutionen getragen, seine Hauptsäulen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Behindertenhilfe und der Selbsthilfegruppen.

Damit ist die fachliche Grundlage für die politische Diskussion und Entscheidung gegeben. Die Landschaftsversammlungen Westfalen-Lippe und Rheinland fordern deshalb die Bundes- und Landesparlamente auf, sich umgehend mit der Empfehlung auseinander zu setzen und sie in ihren Kernpunkten umzusetzen.“

Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider hat in einer schriftlichen Reaktion auf die Resolution die volle Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes für die von den Landschaftsverbänden vertretenen Positionen und Forderungen bekräftigt. Der StGB-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit hatte bereits im Vorfeld der Beschlussfassungen zur Resolution die Thematik „Hilfeplanverfahren und Handlungsoptionen bei der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe“ in seine Tagesordnung aufgenommen.

Az.: III 856

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