Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 189/2014 vom 03.02.2014

Landgericht Ravensburg zum Eigentum an Verpackungen

Das Landgericht Ravensburg hat am 30. Januar 2014 als erstes Gericht in einer Grundsatzentscheidung (Az.: 4 O 260/12) entschieden, dass Systembetreibern kein Eigentum an Verpackungen und auch kein Miteigentum an den von Kommunen gesammelten Altpapiermengen erwächst. Diese Frage war seit längerer Zeit zwischen Systembetreibern und Kommunen im Streit.

Da der Wertstoff Altpapier in den vergangenen Jahren Erlöse erzielen ließ, kommt die Verwertung von kommunalem Altpapier den Bürgern zugute. Kommunen folgen hier der Verpflichtung durch das Abgabenrecht und lassen die erzielten Erlöse vollständig in die Gebührenkalkulation einfließen.

Nach mehr als 20 Jahren Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems forderte in dem entschiedenen Sachverhalt der marktbeherrschende Systembetreiber erstmalig die Herausgabe eines von ihm errechneten Anteils des kommunalen Altpapiers. Damit wollte er auf eigene Rechnung Verwertungserlöse erzielen. Der Landkreis verweigerte die Herausgabe. Daher klagte der Systembetreiber auf Feststellung,dass ihm ein Anteil der der kommunalen Altpapier-Menge zu übergeben sei.

Das Landgericht Ravensburg hat nunmehr mit Urteil vom 30. Januar 2013 die Klage des Systembetreibers abgewiesen. Systembetreiber erlangen danach kein Eigentum an Verpackungen, die von Kommunen entsorgt werden.

Az.: II/2 32-16-4 qu-ko

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