Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 74/2018 vom 18.01.2018

Landgericht Hannover zu Schadensersatzanspruch im Lkw-Kartell

Das Landgericht (LG) Hannover hat am 18.12.2017 ein erstes Urteil zum sog. Lkw-Kartell gesprochen (Az. 18 O 8/17). Die Richter hielten einen Großteil der Ansprüche für gerechtfertigt. Es werden allerdings noch etliche weitere Entscheidungen anderer Gerichte zu erwarten sein, da bereits jetzt mehr als hundert Schadenersatzklagen gegen Lkw-Hersteller in Deutschland anhängig sind. 

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Göttingen 13 Lastwagen der MAN zwischen 2001 und 2010 eingekauft (Beschaffungsvolumen ca. 2,3 Millionen Euro). Nun hatte die Kommune 335.000 Euro Schadenersatz gefordert, weil mehrere Lkw-Hersteller ein europaweites Kartell gebildet hatten, das die EU-Kommission im Jahr 2016 sanktioniert hat.

Das LG hat die Klage für sieben der 13 Beschaffungsvorgänge abgewiesen, weil diese nicht innerhalb des für MAN maßgeblichen Kartellzeitraums lagen. Für LKW, die zwischen 2004 und 2009 für knapp 1,7 Millionen Euro gekauft wurden, hielt das Gericht die Klage aber dem Grunde nach für gerechtfertigt. Dass die Stadt bei diesen Anschaffungen einen Schaden durch die Kartellabsprachen erlitten hat, bezweifeln die Richter demnach nicht. Über die Schadenshöhe wird jedoch weiter gestritten werden — einer der Gründe, der Kartellschadenersatzprozesse so kompliziert und langwierig macht. 

Die Richter setzten sich außerdem mit Kernargumenten auseinander, die in jedem Lkw-Prozess für den Schadenersatz eine Rolle spielen werden. So wandte MAN die sogenannte Pass-on-Verteidigung an: Der Stadt sei gar kein Schaden entstanden, da diese die kartellbedingt überhöhten Preise, wenn es sie überhaupt gegeben haben sollte, über Gebühren etc. schlicht an die Bürgerinnen und Bürger weitergereicht habe, wie etwa bei den Müllautos. Nach Auffassung des Gerichts läuft diese Argumentation jedoch ins Leere.
Das Urteil können StGB-Mitgliedskommunen im Volltext im Internetangebot des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Rechtsprechung abrufen. 

Az.: 21.1.4.7-001/001

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