Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 281/2012 vom 18.05.2012

Landgericht Düsseldorf zu Zinswetten

Die Stadt Ennepetal hat gegen die WestLB im Rechtsstreit (Az.: 8 O 77/11) um umstrittene Geschäfte mit Zinszahlungs- und Währungswetten, so genannte „Swaps“, einen möglicherweise wegweisenden Sieg errungen. Das Landgericht Düsseldorf hat am 11. Mai 2012 entschieden, dass die Stadt Ennepetal kein Geld an die WestLB wegen negativ verlaufender Swaps zahlen muss. Das Urteil könnte auch eine Signalwirkung für andere Städte und Gemeinden, die ebenfalls in der Vergangenheit Swap-Geschäfte abgeschlossen haben, haben. Das erstinstanzliche Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die WestLB kann noch Berufung einlegen.

Eine Urteilsbegründung wird erst in den kommenden Wochen vorliegen.

Az.: IV/1 912-03

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