Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 126/2015 vom 24.02.2015

Landgericht Berlin zu Klage gegen CHF-Derivat

Das Landgericht Berlin hat am 19.02.2015 eine Klage der Gemeinde Bönen gegen einen Kreditvertrag mit derivativer Struktur abgewiesen, den die Gemeinde mit der Dexia Kommunalbank abgeschlossen hatte. Die Gemeinde hatte argumentiert, die Bank habe sie falsch beraten. Dem folgten die Richter des Landgerichts Berlin nicht.

Den Anwälten der Dexia zufolge handelt es sich um das erste Gerichtsurteil in Deutschland zu Beratungspflichten einer Bank beim Angebot eines Darlehensvertrags mit einem variablen Zinssatz, der nicht an einen der üblichen Indizes gekoppelt ist. Derartige Geschäfte werden auch als „eingebettete Derivate“ bezeichnet. Einige Urteile hat es dagegen bereits zu Zinsswapverträgen gegeben, also zu Derivaten, die ohne einen Kreditvertrag abgeschlossen werden, die sich allerdings aus haushaltsrechtlicher Sicht in Konnexität zu bestehenden Kreditverträgen befinden müssen.

Bei der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember 2014 hatte der vorsitzende Richter noch gesagt, er werde eine Verletzung der Beratungspflicht durch die Dexia „vermutlich anerkennen können, vermutlich auch müssen“. Insofern habe die Gemeinde eine „Chance zu obsiegen“. Allerdings gab es unter den Richtern auch Unmut über die grundsätzliche Haltung der Kommune. Ein beisitzender Richter wies den anwesenden Kämmerer darauf hin, dass es „nach hinten losgehen könne, wenn man sich zu sehr auf einen positiven Prozessausgang verlasse“. Die Richter hatten angeregt, dass beide Seiten eine außergerichtliche Einigung finden sollten. Die Gespräche hierzu waren jedoch bis Ende Januar 2015 erfolglos geblieben.

Bei dem umstrittenen Geschäft handelt es sich um ein wechselkursgebundenes Darlehen über 3 Millionen Euro. Aufgrund der Wechselkursentwicklung des Schweizer Franken hatte die Kommune schon zum Zeitpunkt der Klageeinreichung im vergangenen Jahr laut Vertrag gut 13 Prozent Zinsen zahlen müssen. Nach der Wechselkursfreigabe durch die Schweizerische Nationalbank im Januar 2015 würde der Zinssatz ab dem nächsten Fixing Ende März nach Berechnungen des Kämmerers der Gemeinde Bönen bei über 22 Prozent liegen.

Az.: IV/1 904-04

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