Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 432/2000 vom 05.08.2000

Landesweites Radverkehrsnetz

Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung von 1995 erstellt das Land derzeit ein landesweites Radverkehrsnetz mit einheitlicher Wegweisung. Da das Netz zu 99 % auf bereits vorhandenen Wegen verlaufen soll, konzentriert sich das Konzept auf eine Beschilderung des Netzes.

Wesentliche Merkmale der Beschilderung sollen eine linienorientierte Wegweisung auf der Grundlage eines Merkblattes der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, eine Wegweisung von Ort zu Ort und insbesondere eine landeseinheitliche Wegweisung sein. Damit weicht die vorgesehene Beschilderung sowohl in Form wie auch in Schriftfarbe von den in vielen Städten und Gemeinden auf Empfehlung und Förderung des Landes installierten Beschilderungssystemen ab.

Die Geschäftsstelle steht in dieser Angelegenheit seit Ende 1998 mit dem MWMEV in Kontakt und vertritt dabei von Anfang an die Auffassung, daß sich die Kommunen dem Anliegen des Landes nicht grundsätzlich verweigern sollten. Allerdings kann von den Städten, Gemeinden und Kreisen nicht erwartet werden, ein starres Landeswegweisungssystem mit hohen Standards und Kosten zu übernehmen. Dies würde einerseits gerade den im Fahrradverkehr engagierten Kommunen nicht gerecht, die bereits eine technisch und finanziell aufwendige Wegweisung innerorts vorhalten, die allerdings vielfach den jetzt vom Land aufgestellten Standards nicht entspricht. Andererseits ist nach Auffassung der Geschäftsstelle auch die kommunalpolitische Entscheidung zu respektieren, eine gesonderte Radverkehrswegweisung neben den schon bestehenden Systemen nicht umzusetzen.

Die Geschäftsstelle hat die Angelegenheit am 2.2.2000 dem Präsidium des NWStGB zur Erörterung vorgelegt. Das Präsidium hat daraufhin beschlossen, eine landeseinheitliche Radwegweisung, deren Einführung und Aufbau als Landesaufgaben von diesem finanziell zu tragen ist, könne von den Städten und Gemeinden durch Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenbaulast unterstützt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Hierzu zählen einerseits die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Kommunen bei Planung und Umsetzung sowie die Respektierung städtebaulicher und regionaler Aspekte insbesondere durch Flexibilität bei der technischen Ausstattung, andererseits ein akzeptables Finanzierungsgerüst insbesondere bzgl. Erst- und Folgeanschaffung, Aufstellung sowie Unterhaltung der Wegweisung. Inzwischen wird die Ausführungsplanung der landesweit einheitlichen Wegweisung durch zwei vom Ministerium beauftragte Planerbüros vorgenommen. Dazu werden Informationsveranstaltungen in den Kreisverwaltungen durchgeführt, wobei letztere die Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sicherstellen sollen. Zur Umsetzung ist zudem vorgesehen, die Beschilderung als offizielle StVO-Beschilderung per Erlaß durch das Verkehrsministerium als oberste Straßenverkehrsbehörde einzuführen.

Durch ein jetzt veröffentlichtes Rundschreiben "Radverkehrsnetz NRW - Info 1" an alle Städte und Gemeinden wird der Eindruck erweckt, es sei mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Finanzierungslösung abgestimmt, wonach das Land die Erstausstattung der Wegweisung finanziert und die jeweiligen Baulastträger die Kosten der Unterhaltung übernehmen. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation. Nach wie vor erwartet der Städte- und Gemeindebund ebenso wie die anderen beiden kommunalen Spitzenverbände einen tragfähigen landesseitigen Vorschlag für ein Finanzierungsgerüst. Ausgehend davon, daß die Erstellung eines übergreifenden Radwegenetzes mit einheitlicher Wegweisung eine Landesaufgabe ist, würden die kommunalen Spitzenverbände ein Finanzierungskonzept akzeptieren, nach dem die Kommunen einen Teil der Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenbaulast als Beitrag zur Förderung des Radverkehrs vornehmen, wobei das Land Unterhaltungskosten bspw. über Pauschalen mitträgt. Die landesseitige Finanzierung der Erstinstallation wird dabei als selbstverständlich betrachtet. Dies wurde dem Ministerium durch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bereits in einer Stellungnahme vom März 2000 schriftlich mitgeteilt.

Über den weiteren Fortgang der Verhandlungen wird berichtet.

Az.: III/1 642 - 39

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