Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 85/2023 vom 22.02.2023

Landesweiter Probealarm/Warntag am 09. März 2023

Am 09.03.2023 findet der landesweite Probealarm/Warntag gemäß Warnerlass (Runderlass des Ministeriums des Innern - 32-52.08.09 – vom 26. Mai 2020 (MBI. NRW. 2020 S. 283)) statt.

In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit 2018 regelmäßig ein landesweiter Sirenenprobealarm durchgeführt. Diesen Probealarm wird das Innenministerium in den nächsten Jahren zu einem landesweiten Warntag weiter entwickeln, um das Thema Warnung noch mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken.

In diesem Jahr wird eine landesweite Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) zentral aus dem Lagezentrum der Landesregierung in der Warnstufe 1 ausgelöst. Erstmals können mit dieser Auslösung auch alle Stadtwerbetafeln der Firma Ströer landesweit angesteuert werden, zudem beabsichtigt das IM, dieses Medium bereits zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld des Warntages zu nutzen.

Dies bedeutet konkret für die Leitstellen im Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst, dass keine Probewarnungen in MoWaS zu erfolgen haben. Es sind ausschließlich die Warnmittel außerhalb des Modularen Warnsystems zu erproben.

Zu dem Probealarm/Warntag hat das Ministerium des Innern jetzt Hinweise in einem Erlass herausgegeben. Unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden können den Erlass im Intranet unter Fachinformation, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Katastrophenschutz abrufen.

Az.: 15.2.12-005

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