Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 104/2008 vom 20.12.2007

Landesweite Klagen der Krankenhäuser

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat die Klagen von rund 200 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern gegen die mit der letzten Gesundheitsreform (GKV-WSG) eingeführte pauschale Kürzung der Krankenhausrechnungen um 0,5 Prozent zur Sanierung der gesetzlichen Krankenkassen bei den acht zuständigen Sozialgerichten in NRW eingereicht. In einer zweiten Welle Anfang Februar 2008 werden die restlichen rund 150 vom Sanierungsbeitrag betroffenen Kliniken klagen. Die Krankenhäuser sind landesweit mit einem Gesamtbetrag von jährlich ca. 50 Millionen Euro betroffen, um den ihre Rechnungen gekürzt werden. Für den Dachverband der NRW-Krankenhäuser ist diese "Zwangsabgabe" verfassungswidrig und politisch völlig ungerechtfertigt.

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. Dezember 2007 erzielte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den Monaten Januar bis September 2007 einen Überschuss von rund 173 Mio. Euro. Ferner spricht alles dafür, dass die GKV das vierte Jahr nacheinander mit einem positiven Finanzergebnis abschließt und pünktlich zum Start des Gesundheitsfonds alle Kassen schuldenfrei sein werden.

Die KGNW bezeichnete die Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ersten drei Quartale 2007 als alarmierend: Nur 0,8 Prozent Erlöszuwachs bei den Krankenhäusern bei 4,7 Prozent Mehreinnahmen bei den Krankenkassen. Dies mache mehr als deutlich, dass die Krankenhäuser von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt würden. Da die Personalkosten mit 2/3 der größte Kostenblock im Krankenhaus seien, würden die Sparzwänge zu einer massiven Verdichtung der Arbeit für das Krankenhauspersonal führen und seien längst bei den Patienten am Krankenbett angekommen.

Die Ursachen der Finanzierungsmisere liegen laut KGNW in dramatischen Kostensteigerungen, wie den Tariferhöhungen für Klinikärzte, der Mehrwertsteuererhöhung, den explodierenden Energiepreisen sowie Mehrkosten durch das neue Arbeitszeitgesetz. Zentrales Problem sei aber die gesetzliche Kappung der Vergütungsanstiege der Kliniken. Die mageren Steigerungsraten für die Krankenhausbudgets von 0,28 Prozent für 2007 und 0,64 Prozent für 2008 würden durch die Rechnungskürzungen um 0,5 Prozent im Rahmen der Sanierungsabgabe bereits aufgebraucht. Die Krankenhausgesellschaft NRW fordert deshalb für das Jahr 2008 eine sachgerechte Finanzierungsrate von mindestens 2,5 Prozent und die sofortige Abschaffung des Sanierungsbeitrags.

Rechtlich stützt sich die Klage der NRW-Krankenhäuser gegen den Sanierungsbeitrag auf ein Gutachten des Berliner Universitätsprofessors Helge Sodan, in dem erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken festgestellt werden. In dem Gutachten wird der Sanierungsbeitrag als verfassungswidrige Sonderabgabe bezeichnet, für die es an der Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers fehlt. Weiterhin verletze der Sanierungsbeitrag die in Artikel 12 Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit der Krankenhausträger und verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Grundgesetzes.

Az.: III/2 551

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