Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 221/2006 vom 23.03.2006

Landesprogramm "Kultur und Schule"

Nach Mitteilung des Landespresse- und Informationsdienstes will die nordrhein-westfälische Landesregierung ab dem Sommer 2006 die künstlerische Bildung in Schulen stärken; sie habe dafür das NRW Landesprogramm „Kultur und Schule“ entwickelt. Für das Programm, das Künstlerinnen und Künstler mit Projekten in die Schulen hole, sehe der Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Schuljahr 2006/07 eine Million Euro vor. Nach Auffassung des Kulturstaatssekretärs spielt die künstlerisch-kulturelle Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Auch die Zukunft der Kulturlandschaft NRW hänge wesentlich davon ab, ob Kinder und Jugendliche Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten fänden und die Chance erhielten, diese mitzugestalten.

Junge Menschen könnten nur dann erfahren, wie bereichernd die Beschäftigung mit Kunst und Kultur sein könne, wenn sie – unabhängig von ihrem familiären Hintergrund – die Chance hätten, Kunst und künstlerische Projekte kennen zu lernen. Wichtiger Ort der Begegnung seien Schulen. Dorthin bringe die Landesregierung unkonventionelle und künstlerische Aktivität fördernde Angebote, die das schulische Lernen durch komplementäre Elemente ergänzen würden.

Nach Mitteilung der Schulministerin gehöre künstlerisch-kulturelle Bildung zum Kern des Bildungs- und Erziehungsauftrages unserer Schulen. Sie fördere nicht nur die Kreativität und ein positives Sozialverhalten, sondern wirke sich nachgewiesenermaßen auch positiv auf die Leistungen in anderen Fächern aus.

Mit der Ausschreibung wende sich die Landesregierung an Künstlerinnen und Künstler, Kulturinstitute und an Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung.

Projektvorschläge für eine möglichst kontinuierliche Zusammenarbeit können bis zum 12. Mai 2006 über die jeweilige Kommune zusammen mit den beteiligten Schulen bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. Die Projekte werden mit bis zu 2.000 Euro über ein Schuljahr lang gefördert. Die Auswahl der Projekte, die eine finanzielle Förderung erhalten, erfolgt durch eine Jury.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen befinden sich im Internet: www.kultur.nrw.de, Stichwort Förderungen sowie unter www.bildungsportal.nrw.de. Alle Schulen werden nach Mitteilung des MSW NRW über eine Schulmail über das Verfahren informiert.

Az.: IV/2 200-0

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