Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 262/2015 vom 28.04.2015

Landesprogramm Kultur und Schule

Durch Runderlasse des NRW-Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 26.02.2015 wurden der Erlass und die Richtlinie zum Landesprogramm Kultur und Schule geändert. Dabei wurde u.a. der geringere Förderbetrag für Projekte in Offenen Ganztagsschulen an die allgemeine Förderhöhe angepasst. Mit der Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach Beteiligung von Schulträgern in der Jury konnten sich die KSV nicht durchsetzen. Die Änderungserlasse wurden nun im Ministerialblatt am 15. April 2015 veröffentlicht und sind in Kraft getreten. Sie können abgerufen werden unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=7&l_id=10646&sg=0&val=10646&ver=0&menu=1 .

Az.: IV/2 43.7.1

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