Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 221/2017 vom 29.03.2017

Landeskulturbericht Nordrhein-Westfalen 2017

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS NRW) hat am 21.03.2017 den ersten Landeskulturbericht Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Bericht beruht auf einer durch die Träger der kommunalen Selbstverwaltung unter Begleitung durch die kommunalen Spitzenverbände erhobenen Datenbasis.

Mit der Erarbeitung des Landeskulturberichts ist das MFKJKS seiner entsprechenden Verpflichtung aus § 25 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz NRW) nachgekommen. Das Dokument deckt den Berichtszeitraum der Jahre 2010 bis 2014 ab und bildet gemäß § 22 Abs. 3 S. 2 Kulturfördergesetz NRW die Grundlage der im Rahmen der Kulturförderung nach dem bereits verabschiedeten Kulturförderplan für die Jahre 2016 bis 2018 zu berücksichtigenden Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Der Landeskulturbericht soll die Grundlage schaffen, um Daten künftig kontinuierlich zu erheben und fortzuschreiben. So soll systematisch Wissen über kulturpolitische Zusammenhänge gesammelt und öffentlich gemacht werden. Damit soll der Bericht eine verbindende Basis für den kulturpolitischen Dialog zwischen dem Land, den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden, den Verbänden und Einrichtungen sowie den Künstlerinnen und Künstlern bilden.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://goo.gl/4wm13A  (Volltext des Landeskulturberichts 2017 als Lese-PDF).

Az.: 43.0.2.3-002/002

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