Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 20/2016 vom 03.12.2015

Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren NRW

Alle geförderten Kommunalen Integrationszentren in NRW bilden einen landesweiten Zusammenschluss. Zur Unterstützung, Beratung und Sicherstellung von fachlichem Austausch und Qualifizierung des gesamten Verbundes wurde die Landesweite Koordinierungsstelle (LaKI) eingerichtet. 

Das Land NRW unterstützt die Kommunalen Integrationszentren durch eine landesweite Koordinierungsstelle, die sich aus der ehemaligen Hauptstelle der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien NRW und Teilen des Kompetenzzentrums für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg zusammensetzt. Die Landesweite Koordinierungsstelle nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Moderation des internen Austauschs
  • Durchführung interner und überregionaler Fortbildungsangebote
  • Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation des Förderprogramm-Controllings
  • Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung von Integration und Bildung in NRW

Die Koordinierungsstelle (LaKi) ist erreichbar unter folgender Adresse: Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI), Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 37 Ruhrallee 1 -3 (Postanschrift), Ruhrallee 9 (Besuchsanschrift), 44139 Dortmund, Sekretariat: 02931-82 5215.

Az.: 16.0.10

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