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StGB NRW-Mitteilung 236/2010 vom 21.05.2010

Landesinitiative Substanzerhalt bis 2015 verlängert

Die Staatskanzlei hat am 20. April 2010 darauf hingewiesen, dass das Land mit einer Million Euro jährlich bis zum Jahr 2015 den Erhalt kultureller Substanzen im Rahmen der „Landesinitiative Substanzerhalt“ fördern werde. Die gemeinsame Initiative des Landes mit den Landschaftsverbänden sei dementsprechend verlängert worden.

Das Land NRW habe die „Landesinitiative Substanzerhal“ Ende 2006 gestartet. Mit 8,7 Mio. Euro seien seitdem in den Jahren 2006 bis 2009 Kunstwerke, Bücher, Filme und Werke der Medienkunst erhalten worden. Außerdem seien jährlich 2,1 Mio. Blatt historischer Dokumente in nordrhein-westfälischen Archiven vor dem Zerfall bewahrt worden. Das Programm werde nun bis 2015 fortgeführt.

Az.: IV/2 400

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