Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 127/2003 vom 08.01.2003

Landesgesundheitskonferenz zum Tabakwerbeverbot

Mit einer aktuellen Entschließung nimmt die Landesgesundheitskonferenz mit Unverständnis und Enttäuschung zur Kenntnis, daß die Bundesrepublik Deutschland als einziger Mitgliedstaat der Europäischen Union im EU-Ministerrrat gegen ein flächendeckendes Tabakwerbeverbot votiert hat und nunmehr erwägt, Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie zu erheben. Die Landesgesundheitskonferenz betont, daß die Reduzierung des Tabakkonsums, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aufgrund der durch das Rauchen bedingten erheblichen Gesundheitsschäden die zentrale vorbeugende Strategie sein muß.

Die Landesgesundheitskonferenz weist darauf hin, daß die in ihr zusammengeschlossenen Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen sowohl in gemeinschaftlichen als auch in Einzelprojekten mit großem Engagement Initiativen im Bereich der Tabakprävention bei Jugendlichen gestartet haben, z.B. in Form der gemeinschaftlichen Landesinitiative "Leben ohne Qualm - LOQ". Dies gelte auch für zahlreiche andere Akteure in Deutschland - nicht zuletzt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Diese - auch mit beachtlichem finanziellen Einsatz - durchgeführten Aktivitäten verlören jedoch an Glaubwürdigkeit und Durchschlagskraft, wenn sie nicht auch auf Bundes- und Europaebene durch entsprechende Entscheidungen stützt werden. Die europapolitische Haltung der Bundesregierung in der Frage des Tabakwerbeverbots konterkariere diese Bemühungen.

Az.: III 541

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