Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 131/2000 vom 05.03.2000

Landesförderung für den Sport

Rund 80 Mio. DM stellt das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport in diesem Jahr den Städten und Gemeinden, Vereinen und Verbänden für Aufgaben der Sportförderung zur Verfügung. Dabei entfällt der größte Anteil (41 Mio. DM) auf den Bau und die Modernisierung von Sportstätten. Mehr als ¾ dieses Betrages (34 Mio. DM) fließen in Vorhaben der Städte und Gemeinden. Gegenüber dem Mitteleinsatz des Vorjahres bedeutet dies eine Erhöhung um 1,2 Mio. DM.

Hinzu kommt die Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine und des Ehrenamtes in Höhe von 23 Mio. DM sowie die Förderung des Leistungssports in Höhe von 8 Mio. DM.

Die Fördermittel des Sportministeriums sind eingebettet in den Landessportplan. Er bündelt die sportbezogenen Haushaltsansätze der verschiedenen Ressorts und hat allein in diesem Jahr ein Volumen von fast 185 Mio. DM. Hinzu kommen rd. 12 Mio. DM aus dem Landesjugendplan für die Förderung der Sportjugend. Darüber hinaus gewährt das Land dem organisierten Sport Einnahmen aus Gewinnspielen in Höhe von etwa 60 Mio. DM.

Az.: IV/2 380-19

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