Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 612/2005 vom 04.08.2005

Landesbehörde zur Regulierung des Strom- und Gasmarktes

Entsprechend den Regelungen des am 13.07.2005 in Kraft getretenen neuen Energiewirtschaftsgesetzes (vgl. auch unseren Schnellbrief Nr. 70 vom 22.06.2005) hat die NRW-Landesregierung jetzt eine Landesregulierungsbehörde für die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und Gas eingerichtet. Ihre Aufgaben werden vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie wahrgenommen. Ziel der Regulierungsbehörde ist es, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien und kostengerechten Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zu ermöglichen.

Die Landesregulierungsbehörde regelt den Netzzugang und genehmigt die Nutzungsentgelte für die Strom- und Gasverteilernetze, an die bis zu 100.000 Kunden angeschlossen sind. Hierunter fallen in NRW rund 230 Strom- und Gasnetze, darunter die Netze der meisten Stadtwerke. Für große Verteilernetze, wie die Netze der beiden RWE-Regionalgesellschaften, der in Ostwestfalen tätigen E.ON-Regionalgesellschaft und der großen städtischen Unternehmen in Köln, Düsseldorf, Duisburg, Bochum oder Dortmund, sowie für Netze, die über das Gebiet des Landes hinausgehen, werden die Regulierungsaufgaben von der Bundesnetzagentur in Bonn wahrgenommen.

Die Regulierungsbehörde genehmigt die Netznutzungsentgelte erst, nachdem sie ihre Angemessenheit auf Grundlage der individuellen Netzkosten- und Erlössituation des jeweiligen Netzbetreibers geprüft hat. Sie leistet auf diese Weise einen Beitrag zu wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen.

Das NRW-Wirtschaftsministerium ist bereits heute schon für die Genehmigung von Energieversorgungsunternehmen, die Preisgenehmigungen im Tarifstrombereich und für die kartellrechtliche Aufsicht über die Versorgungsunternehmen zuständig.

Az.: IV/3 811-00/3

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