Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 22/2018 vom 22.01.2018

Land NRW gegen Ausbaulücke bei Windenergie

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sorgt sich um die Windindustrie und ihre Zuliefererbetriebe. Deshalb hat sie einen Antrag zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundesrat eingebracht. Dieser zielt darauf ab, die Sonderregelungen für die Bürgerenergie bei der Windenergie an Land bis Ende nächsten Jahres auszusetzen und in diesem Jahr Sonderausschreibungen im Umfang von 1.400 Megawatt durchzuführen, um eine erwartete Ausbaulücke im Jahr 2019 zu verhindern. Dabei soll der bisherige Ausbaupfad für die Windenergie aber nicht überschritten werden.

In dem Antrag verweist die Landesregierung darauf, dass alle vor dem Jahr 2017 genehmigten Windenergieanlagen bis zum 1. Januar 2019 in Betrieb genommen worden sein müssen. Die in den Ausschreibungen des Jahres 2017 bezuschlagten Kapazitäten - 2.700 von 2.800 Megawatt - entfielen wiederum fast gänzlich auf Bieter, welche die Sonderregelungen für Bürgerenergieanlagen in Anspruch nehmen. Im Vorfeld der Gebotsabgabe muss für diese Vorhaben keine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegen, zudem wird eine mehr als doppelt so lange Realisierungsfrist von viereinhalb Jahren gewährt. Dadurch, so heißt es im Antrag, besteht die „Gefahr einer Ausbaulücke im Jahr 2019“.

Die NRW-Landesregierung plädiert daher in ihrem Bundesratsantrag dafür, die Sonderregelungen für die Bürgerenergie nicht nur für die ersten beiden Ausschreibungen in diesem Jahr, sondern für alle Ausschreibungen bis Ende 2019 außer Kraft zu setzen. Damit soll dem Gesetzgeber Zeit gegeben werden, die Regelungen zu überarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass die Lücke nicht größer wird.

Um die befürchtete Ausbaulücke bei der Windenergie im Jahr 2019 zu verhindern, will die Regierung in Düsseldorf Ausschreibungsmengen aus späteren Jahren vorziehen und im Anschluss eine Verrechnung mit den tatsächlich realisierten Bürgerenergieanlagen vornehmen. Auf diese Weise soll ein stetiger Ausbau der Windenergie an Land und die Einhaltung des im EEG verankerten Ausbaupfades sichergestellt werden.

Konkret sieht der Antrag zu diesem Zweck vor, die Ausschreibungsmenge für die Windenergie für das Jahr 2018 auf 4.200 Megawatt zu erhöhen. 2019 soll sie wieder auf 2.800 Megawatt reduziert werden. Von 2020 bis 2022 sollen jeweils 2.900 Megawatt im Jahr ausgeschrieben werden. Bis Mitte 2022 müssen alle Bürgerenergieanlagen mit verlängerter Realisierungsfrist aus den Ausschreibungen des Jahres 2017 in Betrieb genommen worden sein - es steht also fest, wie viele Anlagen tatsächlich realisiert worden sind.

Ab dem Jahr 2023 sollen die 1.400 Megawatt, die 2018 zusätzlich ausgeschrieben wurden, wieder ausgeglichen werden - abzüglich der Kapazität, die nicht realisiert worden ist. Damit der Ausgleich keine Verwerfungen bei Projektierern und Anlagenbauern hervorruft, soll dieser über sieben Gebotstermine bis ins Jahr 2025 hinein gestreckt werden. Der Antrag wird voraussichtlich am 2. Februar 2018 im Bundesrat beraten und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt.

Az.: 28.6.9-002/006 we

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