Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 448/2006 vom 31.05.2006

LAGÖF zur Reform der Kindergartenfinanzierung

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen hat sich in ihrer Mitgliederversammlung am 30.05.2006 eingehend mit der seitens der Landesregierung geplanten Reform des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und insbesondere der Kindergartenfinanzierung befasst. Mitglieder der LAGÖF sind Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Jüdische Kultusgemeinden, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Städtetag. Die einmütig verabschiedete Erklärung zur Reform der Kindergartenfinanzierung hat folgenden Wortlaut:

1. Die Mitglieder der LAGÖF erkennen den Wunsch der Landesregierung ausdrücklich an,
die derzeitige Finanzierung der Kindertagesstätten administrativ zu vereinfachen und die
Träger bei der Anpassung ihrer Angebote an veränderte qualitative und quantitative Bedarfe zu unterstützen. Sie halten zur Erreichung dieser Ziele Änderungen im GTK für
möglich, die im Konsens erarbeitet und umgesetzt werden könnten.

2. Bei einer grundlegenden Novellierung des GTK-Finanzierungssystems müssen folgende
Grundpositionen leitend sein:
• Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit der Kindertagesstätten muss den geänderten Betreuungs- und Förderbedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechen.
• Eine qualitativ hochwertige und flexibel auf die Bedürfnisse junger Familien mit behinderten und nicht behinderten Kindern zugeschnittene Kinderbetreuung ist ein zentraler Baustein für eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft. Ihre Finanzierung sollte daher partnerschaftlich durch Land, Kommunen und Träger gewährleistet werden.
• Weitere Kürzungen von Finanzierungsbeiträgen des Landes zulasten der örtlichen Jugendhilfeträger wie auch der Einrichtungsträger müssen ausgeschlossen sein.
• Neue gesetzlich verankerte Aufgaben müssen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel nach sich ziehen.
• Durch eine Veränderung des Finanzierungssystems dürfen keine Finanzierungsrisiken auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe oder die Einrichtungsträger abgewälzt werden. Mit einer Revisionsklausel ist mit Blick auf etwaige besondere Härten und Verwerfungen die Möglichkeit für Korrekturen gesetzlich zu verankern.
• Das finanzielle Risiko, dass sich zurückgehende Kinderzahlen wegen vorrangiger Ziele wie z. B. einer ortsnahen Versorgung nicht vollständig in einen kostenreduzierenden Abbau von Kapazitäten umsetzen lassen, muss von den Kostenträgern partnerschaftlich getragen werden. Mögliche Kosteneinsparungen müssen prinzipiell im GTK-System verbleiben, um auch qualitative Verbesserungen und die Weiterentwicklung des Systems finanzieren zu können.

3. Die Mitglieder der LAGÖF sind bereit, sich an der Erarbeitung eines neuen Finanzierungssystems zu beteiligen. Sie begrüßen die ausdrückliche Absicht des Landes, ein
solches System nur im Konsens mit den Beteiligten entwickeln zu wollen. Für eine konsensuale Systementwicklung ist aus ihrer Sicht erforderlich,
• neben dem vom Land vorgeschlagenen System einer „pro Kopf-/pro Kind-Pauschale“ auch die Überlegungen zu einem Modell von Gruppenpauschalen ergebnisoffen in die Überlegungen einzubeziehen. Ein entsprechendes Modell werden die Mitglieder der LAGÖF zeitnah in die Diskussion einbringen.
• die möglichen Systeme sorgfältig auf die finanziellen Auswirkungen bei der Systemumstellung zu untersuchen. Dabei ist den unterschiedlichen Trägerstrukturen, dem
Wunsch der Kirchen nach Absenkung des Trägeranteils sowie den Sozialstrukturen in den einzelnen Jugendamtsbezirken Rechnung zu tragen. Eine umfassende Quantifizierung auf der Basis von Modellrechnungen sowie eine Kostenfolgenabschätzung nach dem Konnexitätsausführungsgesetz sind dabei zwingend erforderlich.
• die fachlichen Auswirkungen eines neuen Finanzierungssystems sorgfältig mit zu untersuchen und zu prognostizieren.

4. Die Mitglieder der LAGÖF sind überzeugt davon, dass ein sorgfältiger Diskussionsprozess gerade hinsichtlich der finanziellen und inhaltlichen Folgenabschätzung einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen muss, als diese im bisherigen Zeitplan der Landesregierung vorgesehen ist. Sie appellieren daher dringend an die Landesregierung, die Entscheidungsabläufe so zu terminieren, dass ein In-Kraft-Treten neuer gesetzlicher Grundlagen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern nicht vor 2008 stattfindet. Damit würde berücksichtigt, dass für eine sorgfältige Berechnung und Erprobung eines neuen Finanzierungssystems und die notwendige Umstellung der Einrichtungen und ihrer Träger auf neue Anforderungen und Verfahren ein angemessener Zeitraum zur Verfügung stehen muss.

Az.: III 911

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