Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 388/2011 vom 21.07.2011

Lärmabhängiges Trassenpreissystem

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit der Deutschen Bahn AG die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems zum Dezember 2012 vereinbart. Demnach sollen Züge ohne sog. Flüsterbremsen höhere Entgelte für die Trassennutzung zahlen, als Züge, die mit entsprechenden Bremsen ausgerüstet sind. Andererseits werden Boni für Güterwaggons gewährt, die auf lärmmindernde Technologien umgerüstet sind. Die Boni erhalten die Wagenhalter direkt und nicht das Eisenbahnverkehrsunternehmen. In der Verkehrsrealität werden viele Güterzüge aus dem Wagenmaterial unterschiedlichster Anbieter und Wagenhalter zusammengestellt. Durch das gewählte Verfahren soll ein Anreiz für die Transportunternehmen geschaffen werden, möglichst bereits umgerüstete Wagen zu verwenden. Die Wagenhalter sollen den Anreiz erhalten, einen möglichst großen Teil ihres Fuhrparks umzurüsten bzw. in lärmmindernde Technologien neu umzusetzen.

Der Bund hat zugesagt, das Programm für eine Zeitdauer von 8 Jahren durch einen Bundeszuschuss zu finanzieren. Mittelfristig erhofft der Bund Reduzierung der Lärmbelastung um bis zu 10 db(A). Bereits jetzt fördert das BMVBS Lärmvorsorge und Lärmsanierung, allerdings vorrangig an den Bundesschienenwegen. Die Umrüstung bestehender Güterwagen wird jedoch ebenfalls durch BMVBS und DB AG unterstützt.

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist die Einführung einer Lärmkomponente in das Trassenpreissystem dringend erforderlich. Besonders zu begrüßen ist, dass durch das gewählte Verfahren sowohl die Wagenhalter, als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Interesse daran haben, lärmmindernde Technologien in die Güterwaggons einzubauen bzw. diese von vornherein mit lärmmindernder Technologie zu beschaffen. Ein reines Subventionsprogramm zur Umrüstung von Schienengüterwagen müsste hingegen begrenzt sein, da in der Regel Güterwagen aus ganz Europa in den unterschiedlichen Eisenbahnnetzen eingesetzt werden.

Nähere Informationen zum Thema Eisenbahnlärm sind erhältlich auf der Seite des BMVBS (www.bmvbs.de sowie im Schwerpunkt Verkehr des DStGB).

Az.: III 155-20

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