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StGB NRW-Mitteilung 123/2019 vom 26.03.2019

Anwendungshilfe für das Ladenöffnungsgesetz NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes (MWIDE NRW) hat die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) überarbeitet.  

Hintergrund der Überarbeitung ist, dass seit Inkrafttreten des neuen LÖG NRW in diversen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wichtige Aussagen, Interpretationen und Festlegungen zu den neuen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen (§ 6 LÖG NRW) getroffen worden sind, die von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes vor Ort sind. Die aktuelle Fassung ist auf der Homepage des MWIDE NRW unter https://www.wirtschaft.nrw/ladenoeffnungsgesetz zu finden.

Az.: 15.0.27-002/004

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