Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 309/2003 vom 28.02.2003

Kurortetagung in Bad Berleburg

Veränderte gesundheitspolitische, medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich nachteilig auf die anerkannten Heilbäder und Kurorte in Nordrhein-Westfalen aus. Vor diesem Hintergrund haben der Nordrhein-Westfälische Heilbäderverband und der Städte- und Gemeindebund NRW in einer ganztägigen Fachtagung am 26.2.2003 für die Hauptverwaltungsbeamten und Kurdirektoren Strategien der künftigen Ausrichtung des Kurbereichs in Nordrhein-Westfalen erörtert. In der Veranstaltung wurden neben der Frage nach den Kundenpotentialen und einer verstärkten Kooperation der Bäderbetriebe auch neue Strategien für kurbezogene Beiträge sowie Standards in den Heilbädern und Kurorten insbesondere auf finanzielle Aspekte wie die Zukunft der Kurorteförderung angesprochen.

Im Finanzausgleichsrecht haben die den allgemeinen Zuweisungen zuzurechnenden Bedarfszuweisungen in den Städten und Gemeinden eine klare Funktion: Das Bedarfsermittlungssystem im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen bildet bestimmte besondere Bedarfe nicht oder nicht ausreichend ab. Die Funktion einer besonderen Förderung wird aus der Entstehungsgeschichte der Kurortehilfe besonders deutlich: Bis 1983 wurde die Zahl der Übernachtungen in Kurorten durch einen Nebensatz zum Hauptsatz bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt. Die Gemeinden, die als Kurort anerkannt waren, bekamen somit erhöhte Schlüsselzuweisungen. Diese Regelung wurde 1984 aus systematischen Gründen aufgegeben. Seitdem erhalten die Kurorte eine besondere Bedarfszuweisung, deren Gesamthöhe seit 1984 zwischen 10,5 Mrd. Euro und 13 Mrd. Euro lag. Trotz massiven Protestes des Städte- und Gemeindebundes NRW, dem mit Ausnahme der Stadt Aachen alle Kurorte im Land angehören, hat der Landesgesetzgeber die Kurortehilfe um über 50 % auf 6,188 Mio. Euro gekürzt.

Aufgrund der Vorhaltung einer besonderen gesundheitsfördernden und touristischen Infrastruktur unterliegen die Heilbäder und Kurorte außergewöhnlichen Belastungen. Ihr Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit vieler Menschen ist von je her und auch zukünftig unbestritten. Mit dem in 2003 eingeschlagenen Weg der Landesregierung, die Kurorteförderung zu halbieren, entfällt ein wesentlicher Einnahmeposten der Heilbäder und Kurorte. Die Kurorteförderung ist ein fest einkalkulierter und zwingend notwendiger Finanzierungsanteil zur Strukturförderung der Heilbäder und Kurorte. In Nordrhein-Westfalen stehen im Durchschnitt 3.400 Klinikbetten in den Heilbäder und Kurorten leer. Sie mußten in den vergangenen Jahren einem erheblichen Wettbewerbsdruck und Strukturwandel auf dem Kur- und Bädermarkt begegnen.

Ohne die Kurorteförderung wird man nach Meinung der Kurortemanager und des Städte- und Gemeindebundes NRW den Wettbewerb in Deutschland und in Europa verlieren. So werden viele Heilbäder und Kurorte durch die aus den Gesetzesänderungen resultierenden Umsatzrückgänge künftig nur sehr schwer in der Lage sein, die Leistungen zu erbringen, die ihnen aufgrund der staatlichen Anerkennung auferlegt worden sind. Das Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Beschäftigungs- und Wirtschaftsfaktor entwickelt. In den Beherbergungsstätten (mehr als 50 % davon liegen in Heilbäder und Kurorten) werden jährlich ca. 3,8 Mrd. Euro umgesetzt.

Az.: III 470 - 02

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